Kann ich (Lastschrift-) Abbuchungen für World of Warcraft playtime zurückholen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Lass es! Wenn Du das Geld zurückholst, kommen eventuell zusätzliche Kosten (Verzugszinsen, Mahngebühren, etc.) auf Dich zu. Blizzard lässt das Geld durch einen Drittanbieter eintreiben. Wenn Du Pech hast, hast Du da schnell ein Inkassobüro am Hals.

Wenn Du das Abonnement nicht gekündigt hast, steht Blizzard das Geld (leider) zu, auch wenn Du die Leistung nicht tatsächlich in Anspruch genommen hast. Das steht so oder so ähnlich bestimmt auch in den AGBs, denen Du zugestimmt hast, als Du den Account erstellt hast.

Nein, das ist nicht möglich.
Blizzard trägt ya keine "Schuld" daran, dass du vergessen hast das Abo zu kündigen. Ich nehme mal an, dass wenn du das Geld zurückholst, dass du dich dann strafbar machst. Deshalb würde ich an deiner Stelle es einfach dabei belassen.

Einen Straftatbestand sehe ich hier nicht erfüllt.

Der Straftatbestand des Betruges ist wie folgt definiert.

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(§ 263 StGB, Abs. 1)

Sehe nicht, wem gegenüber hier welche falschen Tatsachen vorgespiegelt werden. Somit kein Betrug.

Der Straftatbestand des Erschleichens von Leistungen ist hingegen wie folgt definiert.

Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(§ 265a StGB, Abs. 1)

Ich denke nicht, dass das Spielen eines Computerspiels unter "Zutritt zu einer Veranstaltung erschleichen" fällt. Somit auch kein Erschleichen von Leistungen.

Ich kann hier keine strafbare Handlung erkennen. Aber er wird schlicht in Zahlungsverzug kommen und das hat dann zivilrechtliche Konsequenzen (Verzugszinsen, Mahngebühren, ...). Das ist es nicht wert.

wenn du das avi nicht gekündigt hast, egal ob eingeloggt oder nicht, dann hast du auch leider keinen Anspruch drauf!

abo*

8 Wochen ab Buchung. Wenn kein gültiges Lastschrift Mandat besteht, hat man 13 Monate Zeit.

Vielen dank für die schnelle und präzise Antwort. Einen schönen Abend noch :)

Gehe am Montag zur Bank und lass die Lastschrift zurückholen dort musst du ein Formular unterschreiben und du bekommst dein Geld wieder gutgeschrieben bis zu 8 Wochen hast du Zeit