Kann ich kündigen wegen fehlender Kinderbetreuung?

8 Antworten

Hallo! Mein Mann hat mit unsere Kleine geb. Januar 2008 Erziehungsurlaub ab April 2009 bis September 2009 beim Arbeitsgeber beantragt, was er auch genehmigt bekommen hat.Hat ab April auch das Elterngeld bekommen. Ich habe mich wärend dessen beruflich neu orientiert und eine Ausbildung angefangen. Zur Zeit bin ich in zweiten Ausbildungsjahr. September rückt näher, Betereuung des Kindes nicht organisiert, da mein Mann soll arbeiten in 3-Schichtsystem, kann das Kind aus der Krippe nicht abholen und ich habe ein langes Weg bis zur Schule (90km hin und zurück). Er hat gekündigt wegen Kinderbetreuung. ALG I hat ihm abgelehnt, da er wegen Kinderbetreuung dem Arbeitsmarkte nicht zur Verfügung steht. ALG II hat ihn angenommen aber er sollte dort schriftlicht erklären(wegen Sanktion), dass es wichtige Grund zum Kündigung gewesen sei , er hat auch dort bei ALG II Kindererziehungszeiten angemeldet und zwar bis Januar 2011. Im Januar 2011 soll er sich wider bei ALG I melden und wenn er "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht" wird er da Anspruch auf ALG I haben. Zur Zeit studiert er fern. Also nützt seine Zeit optimal. Ich kriege z.Z Bafög und er ein Bissl was von Hartz IV. Also Kinderbetreuung ist ein wichtiger Grund für Kündigung und eine Sperre bzw Sanktion tritt nicht unbedingt ein.

die Konsequenz ist, dass du logischerweise arbeitslos sein wirst, wenn es dir um das Arbeitslosengeld geht, da bekommst du eine Sperre.

tut es irgendetwas zur sache das ich alleinerziehend bin? was mach ich nun am besten....bin grad echt ratlos und auch verzweifelt

grundsätzlich gibt es Zuschüsse für tagesmütter oder kinderkrippe/kindergarten vom Jugendamt für Alleinerziehende, wenn du arbeiten gehst. Die Höhe des Zuschusses hängt aber von deinem Einkommen ab. Dazu hat jedes Jugendamt Tabellen und listen von geeigneten tagesmüttern und weiss, was eine Tagesmutter kostet. Die andere Variante ist es, das Kind in eine Kinderkrippe zu geben, also einem Kindergarten für die ganz Kleinen. Dabei unterstützt auch das jugendamt mit Betragshilfen.

Soviel ich weiß, kannst Du odeer Dein Arbeitgeber während der Probezeit jederzeit, ohne Angabe von Gründen kündigen. Aber versuch doch trotzdem Deinen Job zu behalten.Erkundige Dich mal beim Jugendamt, nach einer Kinderbetreuungsstelle. Ich denke die können Dir Tipps geben.

Natürlich hat das Konsequenzen, Du hast keinen Job mehr und wirst vom Arbeitsamt mit einer Sperre belegt, falls Du überhaupt Anspruch auf AlG hast.