kann ich jemanden, der in meiner Wohnung gemeldet ist, ohne dessen Einverständnis austragen lassen?

5 Antworten

Normalerweise füllt der Vermieter eine Wohnungsgeberbescheinigung aus, welche der Stadt vorgelegt werden muss.

Wenn der andere nicht mit im Mietvertrag steht, wäre er eigentlich auch gar nicht gemeldet. Wenn er mit im Mietvertrag steht, muss dieser geändert werden und der Vermieter kann ihn abmelden.

Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei Veränderungen der Wohnortsituation dem Bewohner seiner Wohnung eine entsprechende Wohnungsgeberbescheinigung über den erfolgten Einzug bzw. den Auszug des Bewohners auszustellen.

wenn du der Hauptmieter bist, dann kannst du das machen.

Bist du der Vermieter, muss dies der Mieter selbst tun.

Nein, es sei denn, dass du über ihn bestimmen kannst.

nein, das kann niemand für andere machen