Kann ich in Deutschland ein Gesetz anzweifeln / anfechten?

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Du kannst ein Gesetz nicht anfechten. Anfechten kann man nur einen Vertrag. Es gibt zwei Möglichkeiten: Wenn dich besagtes Gesetz in deinen Grundrechten beschränkt, kannst DU im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde beim BVerfG dieser erheben. Oder aber du befindest dich in einem gerichtlichen Verfahren und der Richter hält die Norm für verfassungswidrig, dann könnte ER eine konkrete Normenkontrolle ebenfalls vor dem BVerfG anstreben.

btw gibt es viele Gesetze, die zb den heutigen technischen Standards nicht mehr gerecht werden können, sie aber trotzdem Gültigkeit haben. Siehe zb §§ 202a, 202b StGB!

@elenaP

Ok, vielen Dank erstmal für die Antwort. Ich habe die beiden Paragraphen gerade überprüft, sehe aber leider nicht, weshalb sie veraltet sind. Wegen der Vorratsdatenspeicherung bei § 202a und wegen WLAN bei § 202b StGB?

@DonPohlino

Wenn du dich näher damit befasst wirst du sehen, dass z.B. das Hijacking nicht erfasst wird. Der Wortlaut des Gesetzes lässt das nicht zu. So habe ich das eigentlich gemeint. Ich habe darüber eine 100 seitige Bachelor-Thesis verfasst;-) Daher weiß ich das genau.

@elenaP

In 202 ist das wirklich nicht erfasst, allerdings kommt hier §303a, b schon eher in Betracht.

Anfechten kann man ein Gesetz nicht. Es bleibt einzig der Weg der Verfassungsbeschwerde. Diesen Weg kann man auch mit Anwälten beschreiten, wenn man das notwendige Kleingeld dafür hat. denn die Verfassungsbeschwerde ist erst dann zulässig, wenn alle Instanzenwege zu keiner Abhilfe geführt haben.

Abgesehen von der Verfassungsbeschwerde kann eine Einzelperson nicht gegen ein Gesetz klagen. Verfassungsorgane (Fraktionen des Bundestages) könne auf Antrag ein Gesetz durch das Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. Auch können Gerichte die Gültigkeit/Rechtmäßigkeit eines Gesetzes anzweifeln und zwecks Überprüfung dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.

"Jeder, der sich durch die öffentliche Gewalt in seinen Grundrechten verletzt fühlt, kann eine Verfassungsbeschwerde erheben. Sie kann sich gegen die Maßnahme einer Behörde, gegen das Urteil eines Gerichts oder gegen ein Gesetz richten."

http://www.bundesverfassungsgericht.de/organisation/vb.html

Gilt das auch für solche "Lappalien"? Der zweite Satz sagt ja, im ersten erwähnst Du die Grundrechte, deshalb die Nachfrage...

@DonPohlino

Was heisst "solche" in dem Zusammenhang? Du kannst doch lesen, oder? Da steht daß Du dich in deinen "Grundrechten verletzt fühlst". Wenn das der Fall ist, dann ja. Einfach so "prüfen lasssen" kannst Du kein Gesetz.

@AlexGay

"Solche" bezog sich auf mein Beispiel. Wieso sollte man ein Gesetz nicht einfach prüfen lassen? Habe ich nicht das Recht, dass ein Gesetz sinngemäß ist? Man muss ja nicht gleich jedes überprüfen aber bei begründetem Verdacht halte ich das für angebracht. Außerdem ist das kein Grund gleich aggressiv zu werden, so bekommt man nie "hilfreichste Antwort" verliehen. Aber vllt schließe ich ja auch zu schnell von der Intelligenz des Zitats auf die des Posters...

@DonPohlino

Wer ist hier aggressiv? Ich frage lediglich ob Du meine Antwort gelesen hast. Wenn Du dich bei deinem Beispiel in den Grundrechten eingeschränkt fühltest, könntest Du dagegen klagen. Wenn nicht dann nicht. Privatleute haben ansonsten keine gesetzlich geregelte Möglichkeit Gesetze prüfen zu lassen. Du müsstest dann eher in einem konkreten einzelfall z.B. gegen eine Baubehörde klagen, die Dich auf Einhalt einer Vorschrift verklagt ... und evtl. würde das dann beim Weg durch die Instanzen irgendwann feststellen daß die Vorschrift nicht rechtmässig sei. Das ist aber eher ein "Abfallprodukt". Ich hab übrigens 205 hilfreichste Antworten bisher und denke, die Leute die das geklickt haben wissen warum. Ich bin aber nicht auf deine Akzeptanz angewiesen und vor allem schon gar nicht wenn Du jetzt beleidigende Tendenzen hier von dir gibst. Machs gut.

@AlexGay

jetzt sinds übrigens 206 ...

@AlexGay

so, schon sinds 209 ... ;)

@AlexGay

Du scheinst ja ein gehöriges Bedürfnis zu haben Dein Ego zu pudern. Trotzdem bin ich jedem dankbar, der mir eine Antwort gibt. Wir müssen ja auch keine Freunde werden, allerdings sollte sich jeder immer wieder fragen, ob das so richtig ist, was er/sie so macht...

Mit einer Petition an den Bundespetitionsausschuss kannst Du eine Eingabe einreichen, dass besagtes Gesetz überprüft und gegebenenfalls ausser Kraft oder neu formuliert werden soll.

Wenn der BPA dem statt gibt reicht er dies an den Bundestag weiter. Dort wird dann ein Fachausschuss gebildet, der sich das Gesetz ansieht und darüber berät. Kommt es zu einer Änderungs-Empfehlung muss der Bundestag darüber abstimmen, der Bundesrat zustimmen und der Bundespräsident mit seiner Unterschrift die Neufassung ratifizieren.

Einfach abschaffen lassen sich Gesetze in der BRD nicht. Sie können nur geändert oder ausser Kraft gesetzt werden.

Für so eine Petition sind (glaube ich) mindestens 2000 Unterschriften erforderlich