Kann ich Hartz/4 einfach abmelden?

10 Antworten

Muss man melden weil die Behörde sicher gehen wollen das Du wirklich alleine von Deinem neuen Job leben kannst. Bei mir war das so das ich sogar die erste Gehaltsabrechnung und den Kontoauszug zeigen musste. Eventuell je nachdem wann Dein Gehalt kommt kann es sogar sein das Du noch Geld vom Amt bekommst.

danke schön.. entlich ein schöne und normale antwort. nicht gleich fertig machen... gut, dann weiß ich erstmal bescheid..

kann ich dem amt einfach sagen, dass ich die hilfe nicht mehr benötige? ohne angaben von grund? einfach abmelden und danke sagen?

Kommt auf die Umstände an.
Wurden für einen Monat schon Leistungen gezahlt, wirst du dich für/in diesem Monat nicht einfach verabschieden dürfen, sondern muss a) die Arbeitsaufnahme mitteilen und b) auch den Arbeitgeber benennen, damit der einen Einkommrnsbescheinigung, zu der er verpflichtet ist, ausfüllt.

Verabschiedest du dich mit Wirkung zum nächsten Monatsersten aus dem Leistungsbezug und erhältst für diesen Monat auch keine Leistungen mehr, ist es im Grundsatz egal, was du ab diesem Zeitpunkt treibst.

Nach § 46 SGB I kannst du jederzeit auf Leistungen verzichten. Es kann aber sein, dass das Jobcenter wissen will (und das finde ich auch logisch), warum du so plötzlich keine Leistungen mehr brauchst. Schließlich musst du ja auch ohne Leistungen des Jobcenters irgendwie weiter leben. In dem Zusammenhang wird dann auch geprüft, ob du nicht vielleicht schon länger arbeitest und jetzt "nur ein schlechtes Gewissen bekommen" hast. Zu dem Zweck gibt es den automatisierten Datenabgleich. Da erfahren sie das dann über diesen Weg.

Den wirst du mitteilen müssen und zwar aus zwei Gründen !!!

    1. ) Du musst deiner Mitwirkungspflicht über Veränderungen in deinen witschaftlichen und finanziellen Verhältnissen nachkommen.
  • 2.) Ist es nötig,weil erst nach deinem ersten Lohneingang auf deinem Konto,geprüft werden kann,in wie weit ein Leistungsanspruch bestand,durch deine Beschäftigungsaufnahme.

wenn der Bezugszeitraum ohnehin endet, genügend es keinen Folgeantrag zu stellen.

Ansonsten kurzer Anruf mit dem Hinweis auf Leistungseinstellung zum XX.XX.

Die Sachbearbeitung wird zwar Fragen warum; neuer Job

Weitergehende Fragen, wohin etc. brauchst du nicht beantworten