Kann ich Geschäftsinhaltsversicherung kündigen bei Verkauf und Gewerbeabmeldung?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Antworten, wonach die Versicherungen einfach vom Verkäufer aufgehoben werden können, sind leider falsch. Das gilt nur bei Aufgabe eines gepachteten Betriebes, weil da der Pächter nicht Eigentümer der versicherten Sache ist.

Bei Verkauf eines Betriebes geht dagegen die Versicherung mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber über, der Verkäufer hat keinerlei ausserordentliche Kündigungsrechte. Käufer und Verkäufer haften gesamtschuldnerisch für evtl. bestehende Prämienforderungen.

Der Erwerber kann jedoch die Versicherung wahlweise mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der Versicherungsperiode innerhalb von 1 Monat nach Kenntniserlangung vom Bestehen der Versicherung kündigen.

Der Gesetzgeber wollte mir dieser Regelung vermeiden, dass sich bei Verkauf eines Betriebes eine versicherungslose Zeit ergibt und dadurch nach einem evtl. eintretendem Schaden kein Versicherungsschutz bestünde.

Insoweit kann ich nur die Empfehlung aussprechen, den Käufer über das Bestehen der Versicherung/en zu informieren, verbunden mit dem Hinweis, dass diese automatisch kraft Gesetzes mit dem Verkauf auf ihn übergegangen sind, er jedoch die o.g. Kündigungsmöglichkeit hat. Auf jeden Fall sollte auch der Versicherer über den Eigentumswechsel informiert werden.

Zu deiner Frage gibt allein dein Versicherungsvertrag eindeutige Auskunft. - Falls dort kein Sonderkündigungsrecht eingeräumt wird, z. B. auch bei Geschäftsaufgabe oder Weiterveräußerung, dann läuft die Versicherung im Rahmen der normalen Kündigungsfristen bis zur regulären Kündigung weiter. - Gekündigt hast du aber hoffentlich schon!?

Das ist nicht im Versicherungsvertrag geregelt, sondern im VVG - für diese Fälle gibt es eine allgemeingültige, gesetzliche Regelung.

Wenn Du ein Sondekündigungsrecht bei Verkauf hast, ja. Dast steht im Vertrag oder sagt Dir Deine Versicherung.

Das ist eine einfache Angelegenheit: Du informierst den Versicherer rechtzeitig über den Verkauf und die Gewerbeabmeldung. Der Vertrag / die Verträge werden dann zum 01.06.2014 aufgehoben, "wegen Risikofortfall bzw. Fortfall des versicherten Interesses". (Das ist etwas anderes als eine Kündigung, das Resultat ist aber dasselbe.) Die eventuell bereits überzahlten Beiträge werden Dir dann erstattet.

Liebe ssuzisorglos, leider eine falsche Antwort - siehe meine Antwort an Fragesteller. Ein Risikofortfall liegt übrigens auch nicht vor - das Geschäft besteht weiterhin. Wenn Sachen veräussert werden geht nach VVG die Versicherung über.

Hallo ResW,

steht doch in Deinen Versicherungsunterlagen. -

Falls Du es nicht findest, frage bei Deiner Versicherung nach. - nett-sag -

Wünsche Dir Erfolg.

Liebe Grüssle Natalie