Kann ich gegen einen Kollegen wegen Stalking eine einstweilige Verfügung erheben?

8 Antworten

das ist ein heikles Thema. Selbst wenn du es kannst, was ist, wenn das heraus kommt ? Da läufst du bei anderen Kollegen Spießruten. Versuche mit anderen Kollegen gegen diese Person vorzugehen.

zum einen ist Stalking nunmehr als Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufgenommen worden (§ 238 StGB), also kannst Du - was früher nicht möglich war - den Betreffenden natürlich strafrechtlich verfolgen lassen; daneben kannst Du aber auch beim Amtsgericht eine einstweilige Verfügung beantragen, bei der dem Stalker sein Vorgehen gegen Dich individuell verboten wird; einen Antrag kannst Du entweder über einen Anwalt oder beim Gericht selbst stellen; überprüfe noch einmal ob es sich nicht um Mobbing handelt; Mobbing ist kein Strafbestand und Du kannst keine einstweilige Verfügung beantragen, wenn Du gemobbt wirst; wirst Du nachweislich von einem bestimmten Arbeitskollegen/in gemobbt, kann das natürlich arbeitsrechtliche Konsequenzen haben; darauf hast Du aber keinen direkten Einfluss.

Auszug aus dem Merkblatt zu Mobbing, nachzulesen unter http://www.ihk-nordwestfalen.de

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Was kann (und muss) der Arbeitgeber tun

Soweit konkrete arbeitsvertragliche Regelungen fehlen, ist der Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, das allgemeine Persönlichkeitsrecht der bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer nicht selbst durch Eingriffe in deren Persönlichkeits- oder Freiheitssphäre zu verletzen. Er hat seine Arbeitnehmer vor Belästigungen durch Mitarbeiter, Vorgesetzte oder außenstehende Dritte, auf die er Einfluss hat, zu schützen. Zur Einhaltung dieser Pflichten kann der Arbeitgeber nicht nur dann in Anspruch genommen werden, wenn er selbst den Eingriff begeht oder lenkt, sondern auch dann, wenn er es unterlässt, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, dass eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts ausgeschlossen wird. Der „gemobbte“ Arbeitnehmer kann gegen den Arbeitgeber sonst Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Schmerzensgeld gerichtlich geltend machen. Auch kann er seine Arbeitsleistung zulässigerweise verweigern.

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wenn ihr einen Betriebsrat habt, wende dich erstmal an ihn...

Frage einen Rechtsanwaelt der sich sowohl mit Strafrecht ,Sozialrecht und Arbeitsrecht sehr gut auskennt,dieser gibt dir die kompetenteste Antwort zu dieser Frage.Es gibt Beratungstellen gegen Stalking...diese schreibe an.

du kannst sicherlich niemand zu einer Kündigung zwingen, auch der Gesetzgeber nicht.

Was sagt die Geschäftsführung dazu ?