kann ich gebrauchte / ungebrauchte KLEIDUNG von H&M ONLINE VERKAUFEN

5 Antworten

Ja kannst du auser

http://pages.ebay.de/help/policies/used-clothing.html

Es ist verboten, ungereinigte Bekleidung anzubieten. Gebrauchte Unterhosen und Damenstrumpfhosen sind ausnahmslos verboten.

Erläuterung zum Grundsatz

Sie dürfen auf eBay nur hygienisch saubere, gereinigte und gepflegte Bekleidung anbieten und auch nur in diesem Zustand versenden oder übergeben.

Gebrauchte Unterhosen und Damenstrumpfhosen, auch gereinigt, dürfen auf eBay generell nicht angeboten werden. Das gilt auch für Babyunterwäsche. Ausgenommen von diesem Verbot sind Baby-Bodies.

Des Weiteren ist es nicht erlaubt, Artikelbeschreibungen von Kleidung mit sexuell ausgerichteten Anspielungen zu versehen. Hierzu zählen insbesondere Angaben über körperliche Eigenschaften des Verkäufers, Trägers oder Vorbesitzers der Kleidung wie Alter, Größe, Gewicht, Haarfarbe usw., Beschreibungen über den Geruch der angebotenen Bekleidung sowie freizügige Abbildungen unbekleideter Körper und Körperteile.

Weitere Informationen im Grundsatz zu Angeboten mit sexuellem Inhalt

Zu Den bildern Mach lieber selber welche da auf den bildern ein copyright sein kann

Brauche ich einen Nachweis, dass ich diese Sachen Rechtmäßig erworben habe oder kann die Sachen einfach reinstellen?

Entscheidend ist nicht, ob du Waren rechtmäßig erworben hast, sondern ob diese Waren rechtmäßig in der Eu "oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht worden sind", sagt der für Markenware alles entscheidende § 24 Markengesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/markeng/index.html

1.) Wenn ich einen Rock rechtmäßig in China erworben habe, und der ist ein Plagiat eines Rockes eines anderen, rechtmäßigen Herstellers, dann darf ich den Rock weder in die EU einführen noch in der EU bei Ebay anbieten oder sonstwo verkaufen.

2.) Wenn ich einen Rock, der kein Plagiat ist, aber bisher noch gar nicht vom Markeninhaber in der EU in Verkehr gebracht worden ist (sondern nur in Arabien, China oder wie heißt der Ministaat in Italien?), dann darf ich den Rock nicht unter der Marke des Markeninhabers (hier: H&M) anbieten in der EU - auch nicht in Deutschland per Ebay.

3.) Wenn der Rock kein Plagiat ist und zudem noch mit Zustimmung des Markeninhabers in der EU in Verkehr gebracht worden ist, darf ich ihn trotzdem nicht bei Ebay anbieten oder verkaufen, wenn eine der Ausnahmen nach Absatz 2 § 24 Markengesetz zutrifft:

"(2) Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn sich der Inhaber der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung der Benutzung der Marke oder der geschäftlichen Bezeichnung im Zusammenhang mit dem weiteren Vertrieb der Waren aus berechtigten Gründen widersetzt, insbesondere wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist."

Dies könnte bei einem nachträglich individuell bestickten oder gefärbten Rock der Fall sein - oder auch beim anpreisen von getragener Wäsche. Wann genau das der Fall ist, wann also eine berechtigter Grund vorliegt, das entscheidet im Streitfall ein angerufenes Gericht.

Wir kennen genügend Fälle, in denen wer einen Rock oder eine CD geschenkt bekommen hat von einem Freund, der mit einem Mitbringsel aus China, USA oder Philipinien gar San Marino erfreuen wollte.

Leider darf man solche Mitbringsel von Außerhalb selten in der EU anbieten oder verkaufen. Denn dies Recht steht dem Markeninhaber zu, sonst Niemandem.

Selbst wenn es keine Plagiate sind, sondern Originale des Markenherstellers. Plagiate, Fälschungen von Markenwaren, darf man erst gar nicht einführen in die EU - so wenig wie Elfenbein und vom Aussterben bedrohte Tiere und deren Produkte.

Wir können aber annehmen, dass H&M selbst erkennt, welcher Rock von denen in der EU in Verkehr gebracht worden ist. Insofern würde ich mir keine Sorgen machen beim Anbieten bei Ebay - höchstens bei Geschenken von Freunden, die gerne mal nach Übersee reisen; oder nach San Marino (das kein Mitglied der EU ist - und auch kein "Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum" :-).

Gruß aus Berlin, Gerd

Zu 1: Klar darfst du das. Kein Mensch kann dir verbieten, irgendwas, das dir gehoert, zu verkaufen. Bei den von dir beschriebenen Artikeln (gebrauchte Kleidung plus vor laengerer Zeit zum eigenen Gebrauch angeschaffte aber dann doch nicht getragene Kleidungsstuecke) geht das sogar als sog. "Privatverkaeufer".

Zu 2: Grundsaetzlich ein klares Nein! Dies ginge nur mit Genehmigung des jeweiligen Rechteinhabers (die individuell oder allgemein ausgesprochen werden kann). Mach die Fotos selbst!

Frage: Kann ich Bilder aus dem Internet verwenden z.B.von der H&M Seite oder von Google nehmen falls ich das Teil finde das genauso aussieht wie meins?

ein deutliches und klares NEIN !! damit würdest du die Rechte Dritter eindeutig verletzen und es wäre erst Recht ein Urheberrechtsverstoß. MAche die Bilder selbst, dann kann die nichts passieren. Verzichte dabei aber darauf, die Wäschezeichen hervorzuheben um die Herkunft deutlicher zu machen

Frage: Brauche ich einen Nachweis, dass ich diese Sachen Rechtmäßig erworben habe oder kann die Sachen einfach reinstellen?

Selbst wenn sie vom Himmel gefallen wären - da kann dir keiner reinreden, du musst nichts beweisen!

Bis jetzt habe ich noch nichts Gegenteiliges gehört. Ja man kann die Sachen Online verkaufen!

Kassenzettel brauchst du nicht wofür auch! Kannst einfach so deine Sachen reinstellen.

Bilder aus dem Internet, lass die Finger davon. Mache deine eigenen Bilder!

lg