Kann ich geänderte Kleidung reklamieren?

3 Antworten

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Die "Veränderung der Kaufsache", also das Anpassen des Kleids, hat hier nicht den Mangel, also den Fleck, herbeigeführt. Entsprechend hast du volle Gewährleistungsansprüche nach Gesetz!

Das bedeutet allerdings auch, dass du dem Verkäufer die Chance einräumen musst, den Mangel zu beseitigen, also den Fleck zu entfernen. Geht das nicht, hast du primär einen Anspruch auf ein anderes Dirndl, also "Wandlung" = Umtausch. Nur, wenn das nicht möglich ist, weil es z.B. ein Einzelstück war, hättest du das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten und somit dein Geld wiederzubekommen.

Nein, das ist blödsinn, sie darf das nicht ändern, jetzt ist zu spät.

@MicroUSBsoftDE

Ich hab 'ne kaufmännische Ausbildung. Das Thema Gewährleistung haben wir da bis zum Erbrechen durchgekaut. Auch wenn der Handel da gern mal Verbrauchern was anderes erzählt und auf Dummfang geht, Gewährleistungsansprüche sind extrem verbraucherfreundlich! Also informier dich lieber mal in Ruhe, bevor du sowas behauptest ;).

Das hättest du vor der Änderung reklamieren müssen, nun ist es zu spät.

IMHO keine Chance. Du hast es umnähen lassen, also nicht mehr im Originalzustand.