Kann ich für die Ernte im familienbetrieb Sonderurlaub bekommen?

5 Antworten

Einen Anspruch auf Sonderurlaub gibt es nicht. In vielen Tarifverträgen ist der Sonderurlaub dahingehend geregelt, dass er zum Beispiel für Bildungsmaßnahmen genommen werden kann.

Wenn es die betrieblichen Abläufe deiner Firma erlauben, kannst du natürlich unbezahlten Urlaub beantragen. Da die Erntezeit leider meistens in die allgemeine Urlaubsperiode fällt (Frühsommer bis Herbst), wird da nicht jeder Chef begeistert sein.

Aber versuche es einfach mal!

sonderurlaub sicherlich nicht, du kannst aber eine unbezahlte freistellung bei deinem ag beantragen oder deinen tarifurlaub dafür nutzen.

allerdings muss der ag die freistellung nicht zwingend genehmigen. ein recht besteht darauf nicht.

Dein Arbeitgeber kann Dich ohne Bezahlung von der Arbeit freistellen - aber er muß das natürlich nicht.

Nein, Sonderurlaub gibt es dafür nicht. Aber du kannst regulären Urlaub nehmen.

Bei dem "regulären" Urlaub wäre ich vorsichtig, und würde hier zumindest den gesetzlichen Urlaub aussparen, und (wenn überhaupt) nur den darüber hinaus gehenden (tarif)vertraglichen Urlaub nutzen.

Siehe hierzu auch meine Kommentare zur Antwort von @Novos.

Nein, denn Du kannst / darfst in Deinem Familienbetrieb auch im regulären Urlaub arbeiten

Verständnisfrage: Seit wann umgeht die Arbeit in einem Familienbetrieb das allgemeine Arbeitsverbot gemäß BUrlG?

Wo steht eine solche Bestimmung?

@verreisterNutzer

Er schreibt von Familienbetrieb, nicht vom Betrieb seiner Eltern / Geschwister, also ist er,nach meinem Verständnis, das Jahr über Nebenerwerbslandwirt,

@Novos

Ich denke nicht, dass es sich um ein eigenes Nebengewerbe handelt.

Wenn ich richtig liege, würde die Tätigkeit während des gesetzlichen Urlaubs dem eigentlichen Urlaubszweck widersprechen.

Um allen evtl. Schwierigkeiten mit dem Arbeitgeber aus dem Weg zu gehen, empfehle ich die Variante "zusätzlicher unbezahlter Urlaub".