Kann ich früher gekündigt werden wegen Geschäftsaufgabe ?

1 Antwort

Quelle: http://www.asscompact.de/nachrichten/rente-mit-63-keine-anrechnung-der-arbeitslosigkeit-kurz-vor-rentenbeginn

Text:
Zeiten des Arbeitslosengeldbezugs könnten in den letzten zwei Jahren vor
Rentenbeginn grundsätzlich nicht berücksichtigt werden. Eine Ausnahme
von diesem Grundsatz bestehe nur bei vollständiger Geschäftsaufgabe oder Insolvenz des Arbeitgebers.

Somit hast Du Glück gehabt. Das befreit Deinen Arbeitgeber jedoch nicht von der Pflicht die Kündigungsfrist gemäß BGB einzuhalten, wenn er einen Betrieb leitet, der mehr als 20 Beschäftigte hat.

sonst könnte §622 BGB Absatz

(5) Einzelvertraglich kann eine kürzere als die in Absatz 1 genannte Kündigungsfrist nur vereinbart werden,

Satz 2.
wenn
der Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmer
ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt und die Kündigungsfrist vier Wochen nicht unterschreitet.

Angewendet werden.

Gruß Uli

Gilt diese Ausnahme auch, wenn ich einige Monate vor der endgültigen Schließung aus dem Unternehmen ausscheide? Im Unternehmen sind z.Z. noch 9 Mitarbeiter.

@willliwill

dazu, ab wann das nun ganz genau gilt, solltest Du vielleicht einen Berater im Rentenrecht oder einen Fachanwalt für Sozialrecht befragen. "Aus dem Bauch heraus" würde ich dagen, Du forderst Deinen AG auf, die Kündigung mit Wirksamkeit zum 31.12. 17 Auszusprechen. Also letzter Arbeitstag 13.12..

Wenn er keine Arbeit mehr für Dich hat, kann er Dich gerne von der Dienstleistung freistellen. Wie ihr das mit Urlaub und Überstunden verrechnet oder auch Unbezahlten Urlaub vereinbart, ist euch überlassen. Auch die Anmeldung von Kurzarbeit vor Schließung des Unternehmens ist möglich. Das ist jedoch alles Aufgabe Deinen AG.

@elektromeister

Danke erstmal, werde wohl bei der Rentenkasse mal nachfragen.

@willliwill

Viel Glück und hoffentlich eine Rente, von der Du gut leben kannst!!