Kann ich Fristlos kündigen wenn keine Heizung und Stromdiebstahl?

8 Antworten

Zu 1: Nein. Vermieter auffordern das zu ändern oder einfach die betreffende Sicherung aus machen.

Zu 2: Fristgerecht Kündigung und Mietminderung

Gründe für eine fristlose Kündigung sehe ich hier nicht.


Die Steckdose soll jetzt entfernt werden jedoch hab ich die dicke Nachzahlung jetzt im Nacken..

@Cabel1551

wegen ein paar Mal schleifen? Sicher nicht! Es sei denn, an der Steckdose wird eine Möbelfabrik betrieben.

@meini77

Neben dem Schleifen war auch eine Elekr. Tischsäge angeschlossen 2 Wochen 8 stunden am Tag das war ein beispiel der genannt wurde und jeder KW der nicht von mir erzeugt wurde ist einer zuviel... 

Erstmal Danke für die schnelle Antwort 

Ja die Heizkörper sind alle immer auf 5 weil hier mit Holz geheizt wird und es hier quasi nur dann warm werden " könnte " wenn der Vermieter heizt.

Die Polizei hat das ganze mit dem Strom aufgenommen  jedoch kann der Stromversorger nichts machen die sind nur bis zum Zähler zuständig sagte man mir. Der Stromverbrauch ist jedoch überdurchschnittlich für 2 Personen auf 6 Monate..

Heizungspauschale 70€ geht nur, wenn es im Haus lediglich 2 Wohnungen gibt, falls mehr Wohnungen beheizt werden, dann wäre das laut Heizkostenverordnung unzulässig und müsste umgehend geändert werden.

Temperaturen um +10 Grad in Wohnräumen? Fristlos zu kündigen ist nicht möglich sondern Mietminderung vermutlich 80%, weil 1 Wohnzimmer mit Kamin bewohnbar bleibt.

Steckdose stilllegen lassen durch Abklemmen des Kabels am Wohnungsverteiler - Ersatzvornahme - Kosten ab April 16 von der Restmiete abziehen. Fristlose Kündigung nicht möglich. Schadensersatz ist durch fehlenden Nachweis zwar zu schätzen aber nicht konkret zu beziffern - daher auch nicht einklagbar.

Heizungsanlage vor 1985 installiert?

Also das Haus hier ist recht alt, ist ein Fachwerkhaus gehe davon aus das die Heizung sehr alt ist aber genau kann ich das nicht sagen ich kann nur sagen das er vernünftig heizt aber hier einfach nichts ankommt die Heizungen werden auf stufe 5 ganz leicht lauwarm

Achso und ja hier sind 5 " Wohnungen"  wäre da eine Pauschale von 70€ zuviel ? 

@Cabel1551

Also ich kenne eine Person, wo für ca. 60 qm ( ca. 45 beheizt ) in einem ungedämmten Altau aus ca. 1950 ca. 100 Euro Abschlag für die Heizung zahlen muss. ( Ölheizung )

Zimmer werden von dieser Person wegen der hohen Kosten nur auf etwa 15 - 17 Grad beheizt, Bad garnicht. ( Heizungsanlage ist an sich auch uralt )

@Cabel1551

Die Heizkostenverordnung schreibt zwingend vor, dass in Mehrfamilienhäusern der Wärmeverbrauch der Mieter für Heizung und Warmwasser nach Verbrauch abzurechnen ist. Pauschal geht überhaupt nicht. Bis zur Installation von Wärmemengenmesseinrichtungen an deinen Heizkörpern darfst du zusätzlich zur Mietminderung 15% der Pauschale abziehen, 10,50€ p.m. Die uralte Holzfeuerungsheizung sollte durch den Bezirksschornsteinfeger kontrolliert werden. Im Heizkreislauf ist vermutlich keine Pumpe installiert - eine Aufgabe für den Heizungsinstallateur.

@Gerhart

Okay, danke dir  wir haben uns jetzt dazu entschlossen hier Fristgerecht zu kündigen. Die Vormieter hier hatten auch schon ärger mit den Vermietern auch bzgl der Heizung etc.Die Pauschale kam mir schon recht eigenartig vor, und dann wird es nicht mal warm hier ..

@Cabel1551

Die Kündigung zum 31.05.16 solltest du sofort schreiben und per bezeugten Briefeinwurf dem Vermieter zustellen, die Mietminderung ist ab März möglich, wenn der Vermieter nachweislich von dir schriftlich über die Mängel in Kenntnis gesetzt wurde. Die 10,50€ kannst ebenfalls sofort von der HK-Pauschale einbehalten. 

Wenn du keine Möglichkeit für neue Wohnung ab 01.06.16 siehst, solltest du dir die Kündigung noch vorbehalten und eventuell verschieben.

Ihr könnt Mängel rügen und den Vermieter auffordern, diese Mängel mit Fristsetzung zu beheben. Ein Grund für eine fristlose Kündigung ergäbe sich, wenn die Wohnung tatsächlich unbewohnbar wäre.

Mit der Außensteckdose hat das überhaupt nichts zu tun.

Scheinbar habt ihr eine andere Wohnung im Auge und wollt jetzt die Kündigungsfrist nicht einhalten.

Das wird nicht klappen

Nein es ist keine andere Wohnung in Sicht, es ist einfach so das ich gerne ohne Jacke in meiner Wohnung leben würde und daher  evtl sogar umziehen würde und es ohne Frist einfach leichter wäre..   

Eine fristlose Kündigung wird nur dann rechtlich durchsetzbar sein, wenn massive ( schwerwiegende ) Gründe dafür vorliegen und auch stichhaltig bewiesen werden können. ( falls es zu einem Rechtsstreit kommt )

Diese Gründe beziehen sich dann grundlegend auf Umstände der absoluten Unzumutbarkeit eines weiteren Zusammenlebens zwischen Mieter und Vermieter wegen Zerrüttung, Vertrauensmissbrauch, Unbewohnbarkeit der Wohnung etc.

Was die Heizsituation betrifft, so wäre hier eine schriftliche Aufforderung zur Behebung dieses Missstandes binnen angemessener Frist ( z.B. 2 Wochen ) unter gleichzeitiger Androhung einer angemessenen Mietminderung bis zur Behebung des Mangels zu empfehlen.

Den "Stromdiebstahl" müsstet Ihr zudem auch belegen und im Umfang genau beschreiben können, um einen ungefähren Umfang des finanziellen Schadens beziffern zu können.

Selbiges gilt auch für den Umfang und Grad der Zerrüttung des Mietverhältnisses. Am besten vorab mal alle Mängel, Schlichtungsversuche, Anfeindungen und Streitigkeiten vorab mal möglichst genau schriftlich zusammenfassen.

Mit dieser Zusammenfassung und insbesondere zum Thema einer korrekten Vorgehensweise bezüglich einer Mietminderung dann am besten mal umgehend eine Rechtsberatung bei einem Fachanwalt für Mietrecht einholen.

Das kostet nicht die Welt, aber Ihr habt dann zumindest schon mal Klarheit über korrekte Vorgehensweisen und eine Abschätzung, ob es auch für eine fristlose Kündigung bereits reichen würde.

Vielen Dank für deine Antwort 

Also die Lage hier ist schon Sehr angespannt weil das mit der Steckdose vorgefallen ist jedoch gibt es da noch mehr Vorfälle. Z.b teilen sich hier 4 Mietparteien incl. Vermieter eine Mülltonne und diese wird nur alle 2 Wochen abgeholt, der Vermieter hat vergessen sie nach vorne zu stellen und somit sammelte sich Müll von 4 Wochen auf eine kleine Tonne an und sie wurde zu schwer und deswegen nicht abgeholt bzw geleert. Am ende waren wir schuld weil wir einen Sack Katzenstreu rein geworfen haben. Sind noch viel mehr Kleinigkeiten jedoch würde es hier den Rahmen sprengen 

@Cabel1551

Gerne geschehen. 😉

Das sind in diesem Falle aber auch noch "Kleinigkeiten". Wenn der Vermieter sich das "Handlig" der Abfallbehälter für seine eigene Pflichten / Ausübung unterstellt, so müsste er im Falle seiner eigenen Vergesslichkeit auch auf eigene Kosten eine Zwischenentleerung / Nachleerung beauftragen.

Hätte er sie rausgestellt, so wäre letztlich ja auch nach den kalendarischen Abfuhrterminen keine Überfüllung aufgetreten. Das sich Mieter eine oder mehrere Abfallbehälter teilen, ist rechtlich nicht verwerflich. Es muss nur für die Gegebenheiten genügend Gesamtvolumen bereitgestellt werden für 4 Mietparteien + Vermieter. ( also 5 Haushalte )

Und was die Angelegenheit mit der Steckdose betrifft, so vermag ich es rechtlich als Laie leider nicht beurteilen zu können, wie schwerwiegend sich DAS auf die Vertraglichkeit des Mietverhältnisses auswirkt.

Deswegen fasst daheim alles gründlich zusammen ( auch den möglichen Grad der Stromabzapfung incl. Stromabrechnung ) und befragt dann diesbezüglich einen Anwalt. Am besten so genau wie noch möglich aufschreiben, was, wann und wie lange vom Vermieter über die besagte Steckdose betrieben wurde.

Und halt noch daheim in aller Ruhe die weiteren Vorfälle so genau wie möglich in aussagekräftigen Stichpunkten zusammenfassen.