Kann ich etwas Erben obwohl ich keinen serbischen Pass besitze?

8 Antworten

Daddy zieht dieses Jahr runter und besitzt dort bereits Häuser! Jedoch sagt er,wenn ich keinen Pass mache,dass ich nichts erben kann.

Ist doch eine klare Ansage: Ohne serbischen Pass vererbt er sie anderen, und du hättest nur einen Pflichtteilsanspruch in Geld, so sie ihm denn noch gehören würden, wenn er stirbt.

Nun wird er nach der Ankündigung aber alles daran setzen, dass dein Anspruch gegen Null geht: Lebzeitig verschenken, verkaufen, ...

@imager761

woraus schließt Du das denn. ER sagt seinem Sohn, er könne nichts erben, nicht, dass er ihm nichts vererben will.

Im Gegenatz zu den rechtsirrigen Meinungen hier hat dein Vater recht: Dun erbst keinen Cent :-)

Denn er kann dich in einem Testament von seiner Erbfolge ausschliessen, sein Haus und Vermögen anderen vererben und dich lediglich auf dein halbes Pflichtteilsrecht in Geld setzen.

Und ob er das Haus bei seinem Ableben überhaupt noch besitzt, bei seinem Tod noch genug vorhanden ist, von dem dir anteilig etwas ausbezahlt werden kann, weisst du nicht.

G oimager761

Ich verstehe die Frage anders. Der Vater will ihn doch gar nicht ausschließen, deshalb soll der Sohn den Serbischen Pass beantragen, oder?

Selbstverständlich erbst du, wenn dein Vater verstirbt. Der Pass ist egal, es kommt auf den Familienstand an.

und wie ist das erbrecht in Serbien??? coole Antwort...

Selbstverständlich erbt er nicht, wenn Vater eine anderslautendendes Testament verfasst - woher hast du denn den Blödsinn, dass Kinder immer erben müssen?

@imager761

Hat nix mit "Blödsinn" zu tun - Pflichtteil heißt das Zauberwort.

Du bist und bleibst der Sohn, also erbst Du und evtl. Geschwister zu gleichen Teilen. Der Paß ist nicht maßgebend.

Nicht bei uns, aber vielleicht in Serbien.

@taigafee

hast Recht :-)

Dies hier gilt für deutsche Erben von verstorbenen Serben.

http://www.erbrecht-heute.de/Aktuell/Internationales-Erbrecht-Serbien.html

Dein Vater hat also Unrecht. Du kannst Dich auch im Deutschen Konsulat in Serbien informieren.

Lies mal deinen Link: Auch in Serbien gilt gewillkürte Erbfolge, also das Recht des Ausschlusses seiner Kinder von der gesetzlichen Erbfolge durch Testament.

Und ganau das hat der Vater angekündigt.

@imager761

Ja, aber doch wohl nur, wenn der Vater das will, oder?