Kann ich einen Wohnungs-Mietvertrag vorläufig kündigen und diese Kündigung ggf zurücknehmen?

9 Antworten

Nein, das wird nichts. Der Vermieter muss ja wissen, ob er sich nach einem neuen Mieter umsehen muss oder nicht. Wenn Du dann doch ausziehst, hat er keinen neuen Mieter oder wenn Du nicht ausziehst, hat er einen neuen Mieter und kann sehen, wie er diesem eine Wohnung zur Verfügung stellt

Nein. Gekündigt ist gekündigt.

Eine solche Möglichkeit kennt das deutsche Mietrecht nicht.

Das wird kein Vermieter mit sich machen lassen.

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung die weder bestätigt werden muss, noch man man sie zurücknehmen.

Der Vermieter kann Dich da wohnen lassen, sofern er will und es keinen Nachmieter gibt und von Dir den Abschluss eines neuen Mietvertrages verlangen; willst Du das nicht, musst Du halt ausziehen.

MfG

johnnymcmuff