Kann ich einen Tiefgaragenstellplatz einzeln verkaufen?

7 Antworten

Es kommt darauf an ob es sich um Sondereigentum oder um ein Sondernutzungsrecht handelt. Wenn es Sondereigentum mit einem eigenen Grundbuchblatt ist, dürfe es nicht schwer sein, den Stellplatz zu verkaufen. Handelt es sich aber um eine Sondernutzungsrecht, welches an der Eigentumswohnung angeheftet ist, könne man dieses Sondernutzungsrecht nur an einem anderen Miteigentümer verkaufen. Genaueres siehe: [...]

Liebe/r NowakAG,

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Du hast ja schon den Notar gefragt, aber hier ein guter Rat....verkaufe den TG-Platz nicht! Solltest Du die Wohnung später mal wieder verkaufen wollen, dann sinkt der Preis der Wohnung unter Umständen um mehr als das was Du jetzt dafür erzielen könntest. Das zeigt sich in der Praxis immer wieder.

manchmal gehört so ein stellplatz auch gar nicht dem wohnungseigentümer, sondern er hat mit kauf der wohnung das exklusive und unbeschränkte nutzungsrecht. d.h. man kann den stellplatz dann auch nicht verkaufen.

aber, vermiete doch einfach den stellplatz!

habe eben beim Notar angerufen. Der Stellplatz ist in einem separaten Grundbuch eingetragen und somit kann ich ihn jederzeit verkaufen.

Habe ihn vermietet und auf dauer wäre es natürlich günstiger, aber verkaufen ist ja auch viel Geld aufeinmal

Nicht, wenn er zur Wohnung gehört. Dann musst du die Grundbucheinträge ändern lassen, bzw. zum Notar gehen. Aber es kann sein, dass die Eigentümergesellschaft des Hauses, in dem du lebst, ihr Einverständnis dazu abgeben muss.

Wie wäre es mit dem Vermieten des Stellplatzes?

Das kommt auf die Teilungserklärung an. Grundsätzlich ist das möglich, wenn die Nutzung als Stellplatz weiterhin gewährleistet ist.