Kann ich einen " Fundhund" versichern?

9 Antworten

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Behalten kannst du den Hund erst, wenn sich 6 Monate lang kein Eigentümer meldet. Dann geht der Fund in dein Eigentum über.

Tierärztlich behanden und auch chippen lassen kannst du ihn jetzt schon, du kannst den Chip auch vorläufig auf deinen Namen registrieren, sollte sich noch ein Eigentümer melden, kann die Registrierung geändert werden, das ist ja kein Problem. Aber in dein Eigentum geht der Hund erst 6 Monate nach der Fundmeldung über. Auch versichern etc. kannst du den Hund, du bist aktuell ja der Besitzer.

Halt noch 4 Monate die Luft an, und dann gehört der Hund dir. Alles Gute!

Hallo,

eigentlich geht ein Fundhund für die nächsten 6 Monate in den Besitz des örtlichen Tierheims über. Manchmal kann man mit denen vereinbaren, den Hund als Pflegehund zu übernehmen (eher selten, wenn nicht von vornherein absolut klar ist, dass man ihn behalten wird). Während diesen Monaten ist der Hund dann aber grundsätzlich über die Gemeinschaftshaftpflicht des Tierheimes versichert - und auch die gesundheitliche Überprüfung und die Impfung wird durch besagtes Tierheim übernommen und durchgeführt.

Das örtliche Tierheim kann aber jedes Tierheim zwischen Hamburg und Schwerin sein.... Ich weiß nicht seit wann sie im Zug saß...

@whitepaws765

Die Meldung bei der Polizei ist völlig ausreichend.

@whitepaws765

Das örtliche Tierheim wäre in diesem Zusammenhang das Tierheim deines Wohnortes, denn dort befindet sich der Hund ja scheinbar.

@Bitterkraut

Damit nimmt man dem Hund aber einen großen Teil der Möglichkeit, dass er seinen Eigentümer wiederfindet .... die Polizei leitet solche Meldungen nicht so weiter, wie es das Netzwerk der Tierheime kann.

Wenn jemand seinen Hund in der Bahn vergessen hat, und dann nicht mal bei der Bahn (dort wurde der Fund ja auch gemeldet) nachfragt, darf man eh davon ausgehen, dass jemand den Hund eher loswerden will.

Ein Fundhund in der Bahn ist ja nicht so alltäglich, dass so ne Meldung untergeht. Hätte der Finder da nachgefragt, hätte er den Hund schon längst zurück.

@Bitterkraut

weißt du tatsächlich, ob der Hund in der Bahn vergessen wurde? Ich hatte mal einen Hund, der war völlig versessen aufs Busfahren und hätte, wäre er weggelaufen, mit Sicherheit jede Chance genutzt, in einen Bus einzusteigen.

Wir hatten mal eine Hündin, die bei einem Gewitter über einen eigentlich sicheren Zaun gesprungen ist und dann bei wohlmeinenden "Findern" ins Auto gesprungen ist, weil sie sich so gefürchtet hat (nur durch einen Zufall, bzw. eine überaus aufmerksame TA-Helferin haben wir den Hund wiedergefunden) ....

Vielleicht hat sich auch dieser Hund in den Zug geflüchtet? Oder jemand hat ihn einfach mitgenommen, auch in den Zug und hat ihn dann dort zurückgelassen?

Man kann nicht immer einfach zwingend vom "bösen" verantwortungslosen Hundehalter ausgehen.

@dsupper

Mag sein.

Trotzdem sollten sich mal alle, die hier sagen, der Hund hätte zwingend ans Tierheim übergeben werden müssen, mit den einschlägigen Gesetzen befassen.

Fängt an mit der Anzeigepflicht und geht weiter mit der Verwahrungspflicht.

Zur Ablieferungspflicht sagt der Gesetzgeber:

§ 967 Ablieferungspflicht

Der Finder ist berechtigt und auf Anordnung der zuständigen Behörde verpflichtet, die Sache oder den Versteigerungserlös an die zuständige Behörde abzuliefern.

Berechtigt und nicht verpflichtet, solange die Behörde das nicht anordnet. Und das ist hier nicht geschehen. Also greift die Verwahrungspflicht.

@Bitterkraut

Trotzdem sollte man als Finder eines Hundes doch so verantwortungsvoll sein und ALLE Möglichkeiten im Interesse des Hundes ergreifen, seine Leute wiederzufinden! Da sollte man nicht egoistisch handeln, weil man das Tier gerne behalten möchte.

Und das Netzwerk der Tierheime ist gut und wer seinen Hund verliert, wendet sich auch und insbesondere ans Tierheim. Das hätte dann Zugriff auf alle gefundenen Hunde ....

Diese Möglichkeit wird dem Hund hier scheinbar (absichtlich?) verwehrt. Das finde ich persönlich sehr sehr traurig.

Sollte der Hund tatsächlich absichtlich im Zug vergessen worden sein (das wage ich zu bezweifeln, denn er hätte ja mit aussteigen wollen oder er hätte sicher vor lauter Verlustängsten an der nächsten Haltestelle versucht, den Zug zu verlassen und seinem Besitzer hinterherzulaufen!) - dann würde ja keine Gefahr bestehen, dass sich der Eigentümer meldet - und der Finder könnte den Hund so behalten.

@dsupper

Natürlich sollte man versuchen, den Hund seinem Eigentümer wieder zugänglich zu machen, trotzdem muß man hier nicht falschen rechtlichen Rat geben.

Der FS hat alles richtig emacht, er ist sogar verpflichtet, den Fund zu verwahren, wenn die Behörde nix anderes anordnet darf er das auch bis zum Eigentumsübergang.

eigentlich geht ein Fundhund für die nächsten 6 Monate in den Besitz des örtlichen Tierheims über. 

Das stimmt nicht, bitte lies die Gesetze dazu. Hier reden wieder alle wie ein Blinder von der Farbe.

Ich hatte schon mehrere Fundtiere und ich hab mich über die Gesetzeslage schlau gemacht, abliefern muß man den Fund nur auf Anordung der Behörde, ansonsten hat man eine Verwahrpflicht, nur melden muß man ihn.

@Bitterkraut

Doch, das stimmt, denn ich habe mit Absicht "eigentlich" und "Besitz" geschrieben. Üblich ist es, dass ein Fundtier ins Tierheim kommt. Es ist ein Lebewesen, bei dem eine ordnungsgemäße Versorgung sichergestellt sein muss. Kaum ein Finder kann das einfach mal so leisten - von jetzt auf gleich. Das passiert dann in Absprache mit dem Tierheim.

https://www.mera-petfood.com/de/hund/ratgeber/rechte-von-hundehaltern/

@dsupper

Ja, üblich, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Aber waurm soll man einem Tier das zumuten, wenn es auch anders geht, solange man sich im Rahmen der Gesetze bewegt und das geschieht hier ja.

Und was irgendwleche Foodshops sagen ist nicht bindend, bindend ist, was der Gesetzgeber sagt. Und der ist da ganz klar und eindeutig.

Auf der Seite stehr ne menge Müll. Velgeiche mal mit dem, was der Gesetzgeber sagt.

@Bitterkraut

Und außerdem wurde der Hund ja tatsächlich in einem öffentlichen Verkehrsmittel gefunden.

§ 978 Fund in öffentlicher Behörde oder Verkehrsanstalt

(1) Wer eine Sache in den Geschäftsräumen oder den Beförderungsmitteln einer öffentlichen Behörde oder einer dem öffentlichen Verkehr dienenden Verkehrsanstalt findet und an sich nimmt, hat die Sache unverzüglich an die Behörde oder die Verkehrsanstalt oder an einen ihrer Angestellten abzuliefern. Die Vorschriften der §§ 965 bis 967 und 969 bis 977 finden keine Anwendung.

Also hier heißt es ganz klar: ABZULIEFERN - und die anderen §§ zu Fundsachen finden keine Anwendung!

@dsupper

Und im Bußgeldkatalog stehen dazu folgende Informationen

Über Fundtiere müssen in jedem Fall die zuständigen Behörden informiert werden.

Fundtiere werden von den Gemeinden generell dem örtlichen Tierheim übertragen. Wenn Sie also dort vorstellig werden, haben Sie den ersten richtigen Schritt getan. Je nach Ort gibt es auch zentral zuständige Fundbüros und ähnliche Meldestellen.

Das Tierheim kümmert sich vorerst um gefundene Tiere. Taucht jedoch der ursprüngliche Besitzer auf, erhält er seinen tierischen Gefährten zurück.

Besitzansprüche an Fundtieren gehen erst nach einem halben Jahr an neue Halter über. Bis dahin behalten vorherige Besitzer ihren Anspruch.

https://www.bussgeldkatalog.org/fundtiere/

@dsupper

Da muss ich widersprechen.

Richtig ist, dass ein Hund den man findet, beim Ordnungsamt der zuständigen Gemeinde (Wohnsitz des Finders) gemeldet werden muss.

Nur besteht die Möglichkeit, dass man als Hundehalter ein Fundtier vorübergehend auch aufnehmen kann.

Nur muss das Ordnungsamt oder der Tierschutz überprüfen, ob der Finder dazu geeignet ist.

Taucht jedoch der ursprüngliche Eigentümer auf, erhält er seinen tierischen Gefährten zurück.

In diesem Kommentar hast du den Besitzer mit dem Eigentümer verwechselt.

@Apolon

Wenn du meinen Kommentar richtig gelesen hättest, dann hättest du auch gelesen, dass diese Informationen (auch mit diesem Fehler) aus dem offiziellen rechtsgültigen Bußgeldkatalog stammt - der Link befindet sich dabei.

@dsupper

Mich interessiert nicht was in deinem Link steht.

Den Unterschied zwischen den Begriffen Eigentümer und Besitzer sollte jeder kennen.

Der Besitzer wäre z.B. der Finder. also bei dem sich das Tier gerade befindet.

Oder wenn du in Miete wohnst, bist du der derzeitige Besitzer deiner Wohnung.

@Apolon

lach - mir ist das klar, dem Bußgeldkatalog aber scheinbar nicht - denn der Text ist von denen. Schreibe denen doch einfach mal deine Reklamation ....

Ich pflege Texte aus einem Link, die nicht von mir sind, nicht zu überarbeiten, da dies rechtlich nicht erlaubt ist ....

@dsupper

So helle scheinst du nicht zu sein.

Dein Bußgeldkatalog stammt von einem Verlag.

Schau einfach mal in das Impressum.

Und den Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer kennst du scheinbar auch nicht.

@Apolon

Ich glaube eher, das "nicht sehr helle sein" trifft auf dich zu.

Es ist doch völlig egal, woher dieser Text stammt. Ich habe einen Text aus dem Internet kopiert. Wie es sich gehört habe ich mit dem Link die Quelle angegeben. Dass man Texte, die man nicht selbst verfasst hat, sondern nur zitiert, nicht verändern darf, sollte eigentlich jedem Kind bekannt sein. Dir nicht??

Du scheinst erstens damit ein Problem zu haben und zweitens nicht in der Lage zu sein, das zu verstehen.

@dsupper

Man muss nicht jeden Blödsinn, den man im Internet findet abschreiben.

Bessere Recherche sollte helfen.

Aber wenn man davon nichts versteht, wäre es schon sinnvoll, einfach nichts zu schreiben, denn solche Kommentare helfen dem Fragesteller nicht.

@Apolon

Richtig, es wäre schon sehr sinnvoll, sich besser zu informieren und genau DAS solltest du mal tun, denn diese Aussage aus dem Link ist bis auf den Fauxpas mit "Besitzer" und "Eigentümer" absolut korrekt und für die Antwort als solche - also für den Hergang bei einer Fundsache - spielt dieser Fehler hier keine entscheidende Rolle.

@dsupper

Meine obige Antwort hast du also weder gelesen oder nicht verstanden.

Wenn man den Besitzer und Eigentümer mal beiseite lässt, habe ich doch nur in einem Punkt deinem Kommentar widersprochen und zwar, dass man mit Absprache mit dem Ordnungsamt auch den Fundhund selbst in Pflege nehmen kann.

Was wir auch schon öfters getan haben.

Und nun darfst du bis zum Nimmerleinstag weitere Kommentare schreiben.

Ende!

Lass Dir bescheinigen, dass es sich um einen Fund Hund hanselt, viele Kommunen befreien solche Tiere für ein Jahr von der Steuer. War bei meinem Lucky auch so.

Vielleicht mit Tierarzt sprechen ob er ggf kostenlos chipt. Versicherung wird nicht mit sich reden lassen.

Da das Fundtier nicht umgehend Besitz des Finders wird, bedarf es zunächst einer entsprechenden Anzeige bei der zuständigen Ordnungsbehörde (oder stellvertretend den beauftragten Tierheimen). Sofern möglich kann das Fundtier dann ggf. auch zunächst vom Finder versorgt werden (Voraussetzung ist die Einwilligung der zuständigen Stelle). https://www.bussgeldkatalog.org/fundtiere/

Da die Polizei die zuständige Ordnungsbehörde verständigen muss und diese keinen Einspruch eingelegt hat, ist hier vom Einverständnis der zuständigen Stelle auszugehen.

Genau so.

Ich hab das mit einem Anruf und mit einer genauen Beschreibung und der digitalen Übermittlung eines Fotos erledigt, ich mußte nicht mal zum Tierheim hin.

Der Eigentumsübergang erfolgt an den Finder erfolgt automatisch, die Rechte des Voreigentümers erlöschen nach 6 Monaten. Dann geht der Fund entweder an den Finder oder an den Staat, wenn der Finder ihn nicht will.

Das Thema hatte ich bisher mit einem Hund und 3 Katzen, die ich gefunden gab, bzw. die mir zugelaufen sind und die ganz klar aus Menschhand stammten, es waren keine verwilderten Tiere. Jedesmal hab ich das Tier bei mir behalten, bzw. selbst vermittelt nach Eigentumsübegang.

Nach zwei Monaten hat sich niemand bei der Bahn gemeldet, dass man seinen Hund "vergessen" hat?

Jetzt mal ehrlich; Ehrlichkeit ist immer die erste Wahl...damit fährst du hier scheinbar gegen die ein oder andere Wand.

2 Monate sind vorbei...Hund ganz normal impfen, anmelden etc.

Glück für den Hund jemanden gefunden zu haben, der sich kümmert und ihn nicht einfach in einen Zug setzt und sich nicht kümmert.

Ich bin mir 99% sicher, dass der Besitzer nicht kommen wird. Zudem war es eine echt lange Zugfahrt... erst recht weil das melden schwierig Ist, wer weiß wo der I d i o t sie in den Zug setzte, ich kann nicht jede Behörde und Tierheim zwischen Berlin und Schwerin anklingen....

Aber die Hundesteuer verlangt ja Anschrift des Vorbesitzers...

@whitepaws765

Auf der Straße jemand, der den Hund loswerden wollte, Flohmarkt...überlegen was man wie plausibel erklären kann. War bei unserem damals so. Die vorbesitzer waren negativ Stadtbekannt und wollten nicht genannt werden. Wir sagten, wir haben ihn vom Flohmarkt, da die Besitzer ihn dringend loswerden wollten

@whitepaws765

Gemeinde anrufen, fragen, was Du bei Fundhund hinschreiben sollst.