Kann ich einem Inkasso Unternehmen die ganzen Kosten (Briefe etc.) in Rechnung stellen?

5 Antworten

In Rechnung stellen kannst du was du willst, nur wenn du nicht bereit bist, die Kosten für ein riskantes Gerichtsverfahren zu investieren, ist das ziemlich sinnlos.

Jein.

Wenn du unnötigerweise Brieffreundschaften mit Inkassobüros pflegst, ist das dein Problem.

Es gibt keinen Grund sich mehr als einmalig schriftlich gegenüber einem Inkassobüro zu äußern.

Wenn du aber aufgrund eines Inkassobüros bzw. dessen Fehlverhalten weitere Kosten hast, weil du z.B. Schufa etc. kontaktieren musstest, dann kannst du dem IB die Kosten in Rechnung stellen.

Das bringt dir aber noch kein Geld, dazu müsstest du die Kosten einklagen oder zumindest das gerichtliche Mahnverfahren einleiten und hoffen, dass die Gegenseite nicht widerspricht.

Du bist in exakt der gleichen Situation wie die Inkassos... ja, du kannst es in Rechnung stellen... und wenn sie nicht zahlen kannst du es einklagen.... und dann kommt es drauf an was der Richter sagt und da kommt es auf den Einzelfall an. Ist es ein klarer Fall und das Inkasso droht trotz klarer Sachlage immer weiter mit solchen mitteln auf die man reagieren muss (z.B. Bonitätsgefährdung) könnte ein Richter durchaus den Schaden anerkennen (muss er aber nicht, oder nur zum Teil und selbst da übersteigen die Gerichtskosten die Forderung vermutlich die man dann prozentual zhlen darf).

Es geht einfacher: bei einem klaren Fall, wenn sie nicht ruhe geben und weiter drohen -> reiche eine negative Feststellungsklage ein. Wenn der Fall klar ist und trotzdem gedroht wird wird sie klar ausgehen... die Kosten trägt der Gläubiger bzw. das Inkasso.... halte ich für ein effizentes mittel um unseriöse Inkassobüros davon abzuhalten drohungen abzugeben bei denen sie nicht bereit sind diese vor Gericht überprüfen zu lassen.

Und ein Tipp zum Thema Bonitätsgefährdung: die Schufa kann sperreinträge für ihre Partner machen, d.H. der Schufa Partner kann dann für die Person keine direkten einträge machen sondern sie werden nochmal zur Kontrolle vorgelegt. Kommuniziert man das im Vorfeld mit der Schufa (wollen dann die unterlagen haben) läuft man da in keine Gefahr.

Nein, du kannst deine Sachkosten nicht in Rechnung stellen.

Klar kann man. Wieso denn nicht?

Da braucht es mehr Informationen.

In wie fern?   Es enstehen durch den Schriftverkehr für mich immer mehr Kosten. (Papier, Druckershwärze, Briefmarken etc.) Und das Inkasso Unternehmen schlägt mit jedem Brief der Geschrieben wird 2,50 Euro oben auf die gesamt Forderung auf. Nun ist die Frage ob ich dies genau so machen kann. 

@PascalRaffael

Besteht die Forderung zu Recht? Wieso bist du gezwungen ständig zu antworten?

Dass das Inkasso ständig 2,50€ aufschlägt ist sowieso Blödsinn. So etwas ist mit den Gesetzen (RDGEG/RVG) nicht vereinbar. Ich vermute mal, dass du auch sonst ziemlich abgezogen wirst vom Inkasso...