Kann ich eine Zeitung verklagen?

Im Text beschriebene Postkarte - (Rechte, Zeitung, Klage) Zitat NN:Autohandel und ein Hotel, in dem man sich die Zeit vertreiben kann - (Rechte, Zeitung, Klage)

9 Antworten

Dass ihr das "falsch versteht" ändert ja nichts an der Tatsache dass man deswegen vor allem auch nachts belästigt wird. Dabei ist es egal wie die Zeitung das gemeint hat. Also am besten noch mal anrufen und denen klar machen dass euch das egal ist wie die das gemeint haben, die sollen das dann gefällig ihren Lesern klar machen.

Hei Prima-F, du wirst einen guten Anwalt benötigen, denn es steht an keiner Stelle, dass in eurem Hotel ein Bordell sei oder ihr ein Bordell betriebet - - auch wenn aus dem Zusammenhang der Eindruck entstehen könnte. Der Anwalt der Zeitung wird jedenfalls erklären, dass an keiner Stelle behauptet werde, in dem Hotel befinde sich ein Bordell oder die Besitzerfamilie betreibe ein Bordell. Daß man sich in einem Autohandel und einem Hotel die Zeit vertreiben könne, sei unstreitig. Dein Anwalt müsste dem Gericht dagegen klarmachen, dass die Zeitung den Eindruck aber tatsächlich erweckt und dadurch euch Schaden entstanden sei. Ich würde wahrscheinlich erst einmal meinen Anwalt veranlassen, dass er eine presserechtlich "wasserdichte" Gegendarstellung verfasst. Wie das funktioniert, müsste er wissen.

Viel Erfolg! Grüße! P.S.: Klagen ist leicht, aber Gewinnen...?

Verklagen kannst Du erst einmal niemanden, da das Foto die Aufnahme einer öffentlichen Straße zeigt und niemandes Persönlichkeitsrecht verletzt. Ihr könnt allerdings eine Gegendarstellung bzw. Richtigstellung verlangen.

Nehmt euch einen Anwalt und Verklagt die Zeitung. Sie müssen eine Gegendarstellung bringen und den widersprüchlichen Artikel aus dem Internet entfernen. Da dürft ihr aber nicht zu lange warten, sonst werfen sie euch vor, ihr hättet das ja geduldet.

klar kann man eine Zeitung verklagen, und wenn du recht bekommst, müßen sie sogar einen Wiederruf drucken. Sieht man eh hie und da in einer Zeitung.

Geht also, nur zu!