Kann ich eine Zeitung verklagen?
Hallo alle zusammen,
vor kurzem hat die Nürnberger-Tageszeitung ein Aktikel mit der Schlagzeile "Bordelle gehen Nachbarn gegen den Strich" rausgebracht. Unter dieser Schlagzeile sind zwei Fotos, einmal wo die Zimmer der Bordele als Postkarte zu sehen sind und ein Foto wo unser KFZ-Zullassungsdienst-Büro und unser Hotel zu sehen sind und das auch mit einer Unterschrift "Szene Fuggerstraße: Autohandel und ein Hotel, in dem man sich die Zeit vertreiben kann.".
Dieses steht auch im Internet unter http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberger-stadtanzeiger/bordelle-gehen-nachbarn-gegen-den-strich-1.1539991. Und wie auf dem Bild zu sehen ist, möchte die Nürnberger Nachrichten uns vorwerfen, dass wir ein Bordel betreiben, was natürlich nicht gar nicht stimmt.
Das nächste Problemm ist, das wir seid Erscheinungsdatum stätig Anrufe bekommen, in den wir gefragt werden was wir wohl für Sex verlangen und ob wir viele Mädels zu Auswahl haben und das vorallem in der Nacht, was natürlich sehr nervt.
Ausserdem ist auf dem Foto nicht nur unsere Büro und Hotelnummern zusehen, sondern auch die Privathandynummer und die komplette Adresse.
Das witzigste aber auch, dass Nürnberger Nachrichten es nicht so dramatisch sieht und uns vorwerfen wollen das wir es nicht so verstehen wie die es gemeint haben. Was versteht man wohl unter einem Aktikel mit der oben genannten Schlagzeile und der Bildüberschrift?
Wie können wir den Artikel aus dem Internet entfernen lassen?Welche Rechte haben wir gegenüber der Nürnberger Nachrichten? Können wir sie wegen Rufmordung verklagen? Kann eine Zeitung einfach ein Bild von einem Hotel und Büro ins Internet stellen ohne Erlaubniss dafür bekommen zu haben?
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus!!!
Gruß PRIMA-F
9 Antworten
Dass ihr das "falsch versteht" ändert ja nichts an der Tatsache dass man deswegen vor allem auch nachts belästigt wird. Dabei ist es egal wie die Zeitung das gemeint hat. Also am besten noch mal anrufen und denen klar machen dass euch das egal ist wie die das gemeint haben, die sollen das dann gefällig ihren Lesern klar machen.
Hei Prima-F, du wirst einen guten Anwalt benötigen, denn es steht an keiner Stelle, dass in eurem Hotel ein Bordell sei oder ihr ein Bordell betriebet - - auch wenn aus dem Zusammenhang der Eindruck entstehen könnte. Der Anwalt der Zeitung wird jedenfalls erklären, dass an keiner Stelle behauptet werde, in dem Hotel befinde sich ein Bordell oder die Besitzerfamilie betreibe ein Bordell. Daß man sich in einem Autohandel und einem Hotel die Zeit vertreiben könne, sei unstreitig. Dein Anwalt müsste dem Gericht dagegen klarmachen, dass die Zeitung den Eindruck aber tatsächlich erweckt und dadurch euch Schaden entstanden sei. Ich würde wahrscheinlich erst einmal meinen Anwalt veranlassen, dass er eine presserechtlich "wasserdichte" Gegendarstellung verfasst. Wie das funktioniert, müsste er wissen.
Viel Erfolg! Grüße! P.S.: Klagen ist leicht, aber Gewinnen...?
Verklagen kannst Du erst einmal niemanden, da das Foto die Aufnahme einer öffentlichen Straße zeigt und niemandes Persönlichkeitsrecht verletzt. Ihr könnt allerdings eine Gegendarstellung bzw. Richtigstellung verlangen.
Nehmt euch einen Anwalt und Verklagt die Zeitung. Sie müssen eine Gegendarstellung bringen und den widersprüchlichen Artikel aus dem Internet entfernen. Da dürft ihr aber nicht zu lange warten, sonst werfen sie euch vor, ihr hättet das ja geduldet.
klar kann man eine Zeitung verklagen, und wenn du recht bekommst, müßen sie sogar einen Wiederruf drucken. Sieht man eh hie und da in einer Zeitung.
Geht also, nur zu!