Kann ich eine Unterschrift zur Nebenkostenerhöhung zurückziehen?

5 Antworten

Warum solltest du das wollen?

Wenn die Nebenkosten steigen kann der Vermieter auch die Vorauszahlung anpassen.

Ich will es, weil es zu viel ist. Aber es geht ja um die Frage ob ich es rückgängig machen kann wenn er es mir so an der Tür verkauft..

Deine Frage lässt sich nicht so pauschal beantworten. Man müßte sich genauer anschauen, erstens was in deinem Vertrag vereinbart ist zu den Betriebskosten. Und zweitens, was genau du da unterschrieben hast und wie es der Vermieter darin begründet hat.

Falls im Mietvertrag eine Vorauszahlung für die Betriebskosten vereinbart ist und jährlich darüber abgerechnet wird, dann kann das höchstens eine Anpassung der Vorauszahlung sein. Das bedeutet, bei der nächsten Abrechnung würdest du das zuviel bezahlte zurück bekommen.

Ist im Vertrag eine Pauschale für die Betriebskosten vereinbart, dann muss der Vermieter eine Erhöhung genau benennen und erläutern. Damit in Verbindung steht auch, dass er dabei wirtschaftlich vorgehen muss. Das bedeutet, er kann es nicht willkürlich festlegen. Sollte das in dem Schreiben nicht erfüllt sein, dann ist es trotz deiner Unterschrift unwirksam.

Hier noch 2 Sätze aus dem §560 BGB, welche die Grundlage für meine Antwort sind:

(1) Bei einer Betriebskostenpauschale ist der Vermieter berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform anteilig auf den Mieter umzulegen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist. Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird.
(5) Bei Veränderungen von Betriebskosten ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten.

In dem Schreiben steht nur, das ich eine zu hohe Nachzahlung habe (ca. 140€), und deshalb 20€ mehr zahlen soll.

Okay alles klar. Dann schreibst du dem Vermieter einen Brief und erklärst, dass du dir die Veränderung der Vorauszahlung nochmal angeschaut hast und das nicht angemessen ist. Aufgrund der Nachzahlung ist eine Erhöhung von 10€ ausreichend, was du gerne leisten wirst.

Das steht dir zu, so zu antworten, denn ebenfalls in §560 BGB heißt es: "Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen."

Eine Anpassung der Vorauszahlungen ist sowohl seitens des Vermieters als auch des Mieters zulässig. Diese gilt dann aber nur nach einer inhaltlich und formell korrekten Abrechnung und ab übernächstem Monat nach Zustellung der Abrechnung.

Du hast eine Nachzahlung von 140 EUR. 1/12 davon betrüge die zulässige Anpassung, das sind 12 EUR/Monat (gerundet). Mehr wäre unzulässig.

Einer Anpassung muss nicht zugestimmt werden wie einer Erhöhung der Grundmiete.

Teile dem V. also schriftlich per Einwurfeinschreiben mit, dass du lediglich mit der Erhöhung um  12 EUR/Monat einverstanden bist und dementsprechend künftig deine Miete überweisen wirst.

Eine Vorratserhöhung ist unzulässig.

Wenn dein Vermieter plötzlich unangemeldet vor deiner Wohnung stand und dich zur Unterschrift gedrängt hat, dann könnte es als Haustürgeschäft gesehen werden, welches innerhalb einer vorgegebenen Frist widerrufbar ist.

Eine gesetzlich legitimierte Umlage der Nebenkosten muß nicht während eines laufenden Mietvertragsverhältnisses gesondert vereinbart werden. Wenn ein Vermieter so etwas dennoch will, besteht zunächst immer der Verdacht, daß da etwas untergejubelt werden soll, zu dem keine rechtliche Verpflichtung besteht.

Doch wenn es sich nicht um ein Haustürgeschäft gehandelt hat, dann kommt als Widerrufsgrund allenfalls noch arglistige Täuschung, sittenwidrige Vereinbarung u. ä. in betracht, wobei aber die Beweispflicht bei dir liegt.

Ich hatte gerade 3 Freundinnen zu Besuch... Deswegen war ich auch ziemlich abgelenkt und auch überrascht das er auf einmal vor der Tür stand. Ich hatte damit gerechnet das mein Freund klopft.. Ging alles so schnell :(

@Shalisea

Dann hast du ja 3 Zeuginnen, die bestätigen können, daß du bei einem nicht vereinbarten Haustürgeschäft überrumpelt wurdest.

Maßgeblich ist aber auch, ob es sich bei der Nebenkostenerhöhung um neue Kosten handelt, oder um Kosten, die auch ohne Sondervereinbarung umgelegt werden dürfen. Z. B. darf ein Vermieter auch durch einseitige Erklärung die Nebenkostenvorauszahlungen erhöhen, wenn diese (ohnehin vom Mieter zu tragenden) Kosten infolge irgendwelcher Umstände nicht unerheblich gestiegen sind.

Durch deine Unterschrift hast du einen Vertrag geschlossen und Verträge können nur in beiderseitigem Einvernehmen für nichtig erklärt werden. Du kannst also einseitig nichts zurückziehen.

Na super. Dachte da gibt es vielleicht einen Weg.. 😞

Das ist schlichtweg nicht richtig. Der Vermieter will mehr als ihm zusteht. Vorauszahlung auf Vorrat (immerhin 96 EUR/anno) ist unzulässig. Das kannst du auch im BGB nachlesen.