Kann ich eine Tierschützerin dazu verdonnern, den Katzenkot von meinem Grundstück/dem Gehweg vor meinem Haus zu entfernen (sie hält ihre Katzen im Wohngebiet)?

6 Antworten

Katzen im Wohngebiet zu halten ist der Normalzustand und nicht verboten.

Nein, kannst Du nicht, egal ob Tierschützerin oder nicht.

Naja, so einfach ist es jetzt auch nicht...es geht ja um die Nachbarschaft und im Zuge dessen um gegenseitige Rücksichtnahme. Der Tierschutz bei der Sache ist das Problem. Aber auch hier muss man doch was tun können? Wir gehen morgens mit Taschenlampen zum Auto o.O

Katzenhaltung ist in einem Wohngebiet nicht verboten. Im übrigen wäre es für Katzen äußerst ungewöhnlich, ihre Haufen einfach irgendwo auf dem Bürgersteig abzusetzen und sie dort liegen zu lassen. Normalerweise lösen sich Katzen versteckt, z.B. in einem Gebüsch und sie vergraben ihre Hinterlassenschaften.

Ich habe mal auf dem Land gewohnt, wo gleich neben meinem Haus der Futterplatz einer Tierschützerin war. Da kamen zwei mal täglich sicher 20-30 Katzen zur Fütterung zusammen. Aber Kot habe ich von denen weder auf dem Bürgersteig noch in meinem Garten gefunden. Komisch was?

Wie auch immer. Wenn es sich tatsächlich um die Hinterlassenschaften dieser Katzen handelt und die Katzenbesitzer das nicht entfernen möchten, dann bleibt dir noch der Gang zum Ordnungsamt bzw. zum Veterinäramt.

Hallo Halecawi,

Erkläre doch bitte mal ganz genau den Sachverhalt !

Hat dieses Ehepaar 20 Katzen im Haus oder wie ? Oder befinden sich in der Nachbarschaft bis zu 20 Katzen ?

Laut Tierschutzgesetz und diversen Urteilen muss man bis zu 2 Katzen auf seinem Grundstück dulden. Und selbst wenn diese zwei Katzen Urin und Kot auf deinem Grundstück hinterlassen, musst du Nachweisen, das es eben die beiden Katzen der Nachbarn sind. Ganz schön viel Aufwand...denn ohne DNA Nachweis bisschen schwierig, gelle.

Auzug:

Betreten fremder Grundstücke durch Nachbarskatzen -5 Wer sich durch fremde Katzen in seinem Garten gestört fühlt, ist empfindlicher als der 'normale' Durchschnittsbürger. Das überspitzte Empfinden eines Gestörten kann aber nicht dazu führen, daß ein Katzenbesitzer seine Tiere nicht mehr artgerecht halten kann. Auslauf aber ist für viele Hauskatzen artgerecht. Amtsgericht Bonn, Az.: 11 C 463/84


Betreten fremder Grundstücke durch Nachbarskatzen -17 In Wohngegenden, die aus Häusern mit Gärten bestehen, gehört Katzenhaltung mit freiem Auslauf zur Lebensführung vieler Familien. Da es oft unmöglich ist, Katzen innerhalb des Grundstücks des Halters so sicher zu verwahren, daß diese nicht auf das Grundstück des Nachbarn entlaufen können, hat der Nachbar auch keinen Anspruch auf Untersagung des Haltens einer Katze, auch wenn das Tier üblicherweise auf dem Nachbargrundstück sein "Geschäft" verrichtet. Für kleine Schäden, z.B. (hin- und wieder!) aufgegrabene Blumenbeete, kann ein Nachbar keinen Schadensersatz verlangen, weil man Freilaufkatzen normalerweise nicht innerhalb des eigenen Grundstücks halten kann und auch nicht muß, wie das Amtsgericht Rheinberg feststellte. Dies gilt insbesondere in ländlichen Gegenden. Voraussetzung fiir eine Entschädigungspflicht wäre, daß aus der Sicht unbeteiligter Dritter das normale Maß überschritten ist und daß nachgewiesen ist, daß gerade die beschuldigte Katze ausschließlich diese Schäden verursacht hat. Amtsgericht Rheinberg, Az.: l 0 C 415/91

Wenn jetzt deine Nachbarin da 20 Katzen hält und keine Züchterin ist, Katzen auch an Durchfall leiden, dann solltest du dich mit dem Veterinäramt mal in Verbindung setzten. Denen die Lage schildern, das du da einen Tiermessie vermutest. Die Prüfen das ganze dann.

LG

Wenn Du ganz sicher bist, daß es die Katzen einer bestimmten Nachbarin sind, dann solltest Du Photos der Tiere mit Datum machen. wenn diese dann auch noch in dem Augenblick in Deinen Garten koten,wäre es natürlich von Vorteil.

Allerdings suchen Katzen sich immer geschützte Plätze, um ihre Hinterlassenschaft zu vergraben, ich glaube also eher, daß da ein Hund oder mehrere, ihr Unwesen treiben. Ansprechpartner wäre das Ordnungsamt, die werden das zwar als Bagatelle abtun, weil keine Gefahr im Verzug ist, aber da würde ich hartnäckig nachfragen.

Das Veterinäramt wäre nur dann zuständig, wenn die Tiere verwahrlost und krank wirken. Selbst wenn im Haus der Leute die Sch....e bis zur Decke gestapelt ist, hat ds Amt keine handhabe dort einzugreifen. Wie die Menschen leben, geht sie nichts an

Sag doch mal Bescheid, was draus geworden ist.Viel Glück!

Ihr Lieben, danke für Eure zahlreichen Antworten!

Zunächst mal: logisch bin ich sicher, dass es sich hier um Katzen handelt. Wir haben Fotos und genügend Zeugen. Ich würde auch nicht einfach Behauptungen aufstellen und hier auf Eure Antworten hoffen, wenn ich mir nicht sicher wäre... Also nochmal: definitiv Katzen, definitiv die eingesammelten Streunerkatzen der Tierschutznachbarin, definitiv immer diese eine mit dem Durchfall.

Stichwort ist halt der Tierschutz. Sie wohnt in Feldrandlage, aber dennoch in einem Wohngebiet. Und durch den Tierschutz können wir ihr wohl GAR nichts :-/