kann ich eine strafe kriegen wenn ich mit nem longboard auf der strasse fahre

7 Antworten

Theoretisch ja, denn du verstößt damit gegen die Straßenverkehrsordnung.

Jedoch sieht die Praxis anders aus. In der Praxis habe ich hier noch nie erlebt, dass wirklich eine Strafe ausgesprochen und durchgesetzt worden wäre.

Allerdings sehe ich ein ganz anderes Problem. Es geht hier um deine ganz persönliche Sicherheit. Das Risikos eines Unfalles, speziell mit einem Auto ist eben auf der Straße gegeben. Das heisst, du bringst dich mit diesem Verhalten selbst in Gefahr.

Ausserdem könnte sich im Fall eines Unfalles eine Schadensersatzpflicht deinerseits gegen andere Verkehrsteilnehmer ergeben, was bei Fehlen einer Privat-Haftpflicht-Versicherung sehr unangenehme Folgen nach sich ziehen könnte.

Ja, das ist möglich. Ein Longboard ist nach § 24 Abs. 1 StVO ein besonderes Fortbewegungsmittel und zählt nicht als Fahrzeug. Für solche Fortbewegungsmittel gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend. Daraus folgt, dass ein Longboard auf der Straße nichts zu suchen hat, wenn ein Gehweg vorhanden ist.

Hier wäre hilfsweise der Tatbestand für Fußgänger heranzuziehen bzw. entsprechend anzupassen:

TB-Nr. 125100: Sie gingen auf der Fahrbahn, obwohl ein Gehweg vorhanden war. § 25 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 111 BKat

Dafür ist ein Verwarnungsgeld von 5 Euro vorgesehen. An das Unfallrisiko solltest du trotzdem denken...

Kommt da drauf an, wie alt du bist, und mit welcher Größe des Longboards du fährst, denn man kann nicht als Minderjähriger alle Größen fahren..... NEIN natürlich nicht, was geht mit dir denn ab ? Man bekommt nur ne Strafe wenn man mit dem Skateboard fährt..

Nur wenn du die ganze Straße blockierst oder wenn halt kein Fahrradweg da ist , ansonsten gilt das selbe wie für Fahrradfahrer würde ich sagen

Ja kannst du, denn du verstößt damit gegen die StVO