Kann ich eine Niederlassungserlaubnis beantragen?
Hey Leute, ich bin 17. Mein Problem ist, dass ich 2 mal vor Gericht war ( mit 15,16) und insgesamt 30 Sozialstunden bekommen habe. Hatte bei Ausländer Behörde angerufen wegen meiner Aufenthaltserlaubnis, sie läuft bald ab und ich will eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Ohne das ich was gesagt habe, wussten Sie schon dass ich Mist gebaut hab und verurteilt wurde und sie meinten, dass ich wahrscheinlich keine Niederlassungserlaubnis bekommen werde. Ich hab recherchiert und da stand im Internet, dass wenn man Strafe von 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafe bis zur 3 Monate kriegt, kann man erst keine Niederlassungserlaubnis oder deutsche Pass beantragen. Meine Frage ist jetzt: Soll ich einfach nichts reinschreiben bei der Frage " sind Sie verurteilt worden" im Formular oder einfach alles reinschreiben, dass ich 2 mal vor Gericht war und einmal 10 und einmal 20 Sozialstunden gekriegt habe? Bzw. was soll ich jetzt am besten machen?.. vielen Dank im Voraus
2 Antworten
Alles rein schreiben. Die Ausländerbehörde wird bei der Polizei so oder so anfragen, ob Straftaten vorliegen.
Hallo.
Es heißt 1x nicht bei 2 x , Die Erkennungsdienstlichen Sachen sind noch da.
Du hast Straftaten begangen , zu 98 % keine Erlaubnis.
Schieb die Schuld nicht auf andere.