Kann ich eine neu abgeschlossene Kfz-Versicherung zum 30 November kündigen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn das eine der üblichen Kfz-Versicherungen mit Kündigung zum Jahresende ist, kannst Du sie bis 30.11. per Jahresende kündigen, auch wenn Du sie noch kein volles Jahr hast. Ausschlaggebend ist dabei der Eingang bei der Versicherung - also faxen oder rechtzeitig vorher per Einschreiben abschicken.

Es gibt allerdings ein paar Ausnahmen: die Admiral Direkt schließt zum Beispiel Jahresverträge ab - da läuft ein Vertrag z.B. vom 15. August 2013 bis zum 14. August 2014, wäre also nicht zum Ende des Kalenderjahres kündbar.

Also: Kündigung ist wahrscheinlich möglich - Schau aber in den Vertrag bzw. ruf die Versicherungsgesellschaft an.

Hallo bronkhorst !

Vielen Dank für deine Antwort.

Ich folge deinen Rat und schaue im Vertrag nach den Kündigungsfristen.

MfG raimundowski

Ja, Sie können Ihre neu abgeschlossene Kfz-Versicherung zum 30. November kündigen. Am einfachsten ist es, wenn Sie Ihren schriftlichen Antrag online auf der offiziellen Website der Versicherungsgesellschaft stellen. Sie können auch die Kundenbetreuung anrufen und Ihr Anliegen persönlich vortragen. Sie können Ihre Police auch per E-Mail mit einem vorformulierten Antrag kündigen oder alternativ einen Brief an das Servicecenter schicken, bei dem Ihre neue Kfz-Versicherung beim Versicherer registriert wurde. Wenn Sie Ihre Kfz-Versicherung wechseln möchten, sollten Sie sie nicht kündigen, sondern persönlich, per Fax oder E-Mail beim Servicecenter Ihres Versicherers neu anmelden, je nachdem, wie das Verfahren aussieht. https://sites.google.com/view/kfz-tarifrechner/startseite

Wenn Sie den Vertrag für ein Jahr -und das ist die gesetzliche Regel- abgeschlossen haben, können Sie nicht kündigen.

Wenn Sie es trotzdem machen, verletzen Sie den Vertrag und der Versicherer ist berechtigt die volle Jahresprämie sofort zu verlangen.

Hallo Buerger41!!!

Vielen Dank für deine Antwort.

Ich habe inzwischen im Versicherungsvertrag, bei den Kündigungsmöglichkeiten nachgeschaut. Bei Punkt - Versicherungsablauf steht der 01.01.2014. Somit kann ich die KFZ-Versicherung vor dem 01.12.2013 kündigen.

Nicht desto trotz ist deine Antwort sehr hilfreich gewesen, da diese (u.A.) mich dazu bewogen hat, im Versicherungsschein nachzuschauen. = VIELEN DANK !

MfG raimundowski

Schau im Vertrqag unter Kündigungsfristen nach.

Hallo Reanne!

Vielen Dank für deine Antwort.

Ich folge deinen Rat und schaue im Vertrag nach den Kündigungsfristen.

MfG raimundowski