Kann ich eine Mietminderung verlangen, wenn ich mehrere Tage kein Wasser habe?

6 Antworten

 Mietminderungen erfolgen verschuldensunabhängig sobald der Gebrauch der Mietsache gemindert ist und das kraft Gesetz.

Der Vermieter hat Kenntnis vom Mangel, also darfst du taggenau die Miete angemessen mindern. 10% der Bruttomiete sind mindestens angemessen. Du kannst dazu auch Herrn Google in Anspruch nehmen, um das zu prüfen. Einen Anwalt brauchst du m. E. dazu nicht. Der würde mehr kosten als die Minderung ausmacht.

Mietminderung verlangt man nicht, die nimmt man selbst vor.

Mangelnde oder gar fehlende Wasserversorgung berechtigt den Mieter dazu.

Um Fehler zu vermeiden die u. U. zu Mietschulden führen, sollte eine Mietminderung nur mit fachlicher Hilfe, z. B. einem Fachanwalt für Mietrecht, vorgenommen werden.

Danke für die schnelle Antwort!

Vermutlich würden die Kosten eines Anwalts die erhoffte finanzielle Einsparung durch die Minderung der Miete überschreiten, oder?

@SpeedyAliNa

Mietminderung ist nicht als "finanzielle Einsparung" zu betrachten,  sondern als angemessene Entschädigung für nicht erbrachte Leistungen des Vermieters.

Man kann das natürlich auch ohne rechtlichen Beistand. Nur ist dann das Risiko die Minderung falsch zu berechnen höher. Folge Mietschulden. Die bis zur Kündigung führen können.

Für solche Angelegenheiten solltest du generell deinen Anwalt kontaktieren. Allerdings glaube ich nicht, dass du in diesem Fall eine Mietminderung durch bringen kannst, da es nicht die Schuld des Vermieters ist, dass du kein Wasser hast. Er kann ja nichts dafür, dass du kein Wasser hast.

Danke für deine schnelle Antwort!

Aber ist es nicht seine Schuld, wenn erst nach 4 Tagen der Schaden behoben wird? Beziehungsweise die Schäden nicht richtig ausgebessert werden, sodass es ständig zu neuen Wasserschäden kommt?

Allerdings glaube ich nicht, dass du in diesem Fall eine Mietminderung durch bringen kannst, da es nicht die Schuld des Vermieters ist, dass du kein Wasser hast.

Das ist aber nicht richtig denn der Vermieter ist Vertragspartner und es gilt:


§ 535 BGB
Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags


(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.

(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.


Absolut total falsche Antwort. Mietminderungen erfolgen verschuldensunabhängig sobald er Gebrauch der Miesmache gemindert ist kraft Gesetz.

Ein Anwalt ist Quatsch, schad ums Geld. Die Rechtslage ist doch eindeutig. Oder willst du den Anwalt bezahlen. Wer solche Rat gibt, müsste dazu verpflichtet werden, zumindest moralisch.

@albatros "Miesmache" soll natürlich Mietsache heißen.

Kann ich eine Mietminderung verlangen, wenn ich mehrere Tage kein Wasser habe?

Man verlangt oder bittet um keine  Mietminderung sondern man macht sie, wenn der Vermieter nachweislich in Kenntnis gesetzt wurde.

Die Miete darf  für die Zeit des Mangels angemessen gemindert werden.

Bei der Höhe der Minderung sollte man sehr aufpassen, denn eine ungerechtfertigte Mietminderung kann  eine Kündigung nach sich ziehen.

MfG

Johnny