Kann ich ein Zimmer an meine Eltern vermieten und die Miete vom Jobcenter / Grundsicherungsamt erhalten?

7 Antworten

kann ich dann eine ortsübliche Miete vom Jobcenter bzw. Grundsicherungsamt erhalten?

Wenn deine Eltern bedürftig sind und Anspruch auf Leistungen nach SGB II oder XII haben und du mit diesen einen Untermietvertrag schließt, so stehen ihnen Leistungen des kommunalen Trägers für die Unterkunft zu.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Untermietvertrag ?

Der FS - ist Eigentümer des Hauses, also wäre er der Vermieter, demnach meiner Ansicht nach ein ganz normaler Mietvertrag, der Sohn ist ja nicht Hauptmieter, dann könnte er ggf.einen Untermietvertrag mit den Eltern abschließen.

Wenn deine Eltern einen Mietvertrag haben und die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) angemessen ist, dann steht ihnen auch zu ihren Regelleistungen für den Lebensunterhalt nach SGB - ll oder Grundsicherung nach SGB - Xll Leistungen für den Wohnraum zu.

Sicher kannst du auch Miete für die Nutzung von Küche, Bad usw.verlangen, ist ja in einer WG - auch nichts anderes, da zahlt man seine Miete ja auch nicht nur für sein Zimmer.

Dir ist aber klar das du dann die Mieteinnahmen beim Finanzamt melden und nachweisen musst und wenn du mit deinen Eltern keine pauschale Miete vereinbarst, musst du ihnen auch eine BK - Abrechnung erstellen, was wohl ohne separate Zähler schwer werden würde.

Einfacher wäre dann anteilig die Kosten für Neben / Betriebs, Heizkosten von ihnen zu verlangen, dies könntest du ja belegen, von diesen Aufwendungen stünde ihnen ein Kopfanteil zu, bei angenommen 3 Personen im Haus wären das dann 2/3 für die Eltern.

Wieso soll das Jobcenter oder Sozialamt die Miete übernehmen?

Weil der Fragesteller entgeltlich an die Eltern vermietet und wir anhand der Frage einfach mal davon ausgehen dürfen, dass die Eltern bedürftig seien.

@kevin1905

Dann soll er das auch so angeben,er möchte vollständige Antworten dann soll er auch in der Fragestellung alles vollständig angeben,zum Raten und Vermuten habe ich keine Lust.

@andie61

Das ist verständlich. Aber was das angeht ist die Frage noch harmlos.

@kevin1905

Das stimmt,und es wird immer oberflächlicher in der Fragestellung hier,wenn wir dann genauso antworten gibts entsprechende Kommentare der Fragesteller.

In dem Fall kann das Jobcenter oder Sozialamt dann auch von einer Haushaltsgemeinschaft ausgehen .

https://www.hartz4.de/haushaltsgemeinschaft/

Solange es angemessen ist geht das. Wenn du aber jetzt für ein Schlafzimmer 2000 Euro pro Monat haben willst, dann wird das Amt dies niemals zahlen

Wenn die Eltern vom Amt leben, wird ihnen eine angemessene Miete bezahlt. Wer der Vermieter ist interessiert nicht.