Kann ich durch Verluste einer eigens gegründeten GbR Einkommenssteuer geltend machen?
Verluste aus GBR mit Einkommenssteuer verrechnen
Hallo Zusammen, ich bin 25 und habe meine letzten Steuererklärungen von einem Steuerhilfsverein machen lassen. Dieses Jahr habe ich mich viel mit dem Thema beschäftigt und möchte jetzt selbst aktiv werden.Über einen meiner Professoren wurde mir kund getan, dass man auch bei der Steuererklärung kreativ sein kann. Ich habe für meinen Großvater Letzt ein Konzept für einen Familienpool entworfen, damit er seine Immobilien bündeln und unter Berücksichtigung der Erbschaftssteuer besser weitergeben kann. Dabei kam ich auf eine Idee. Hierzu bitte keine Kommentare bezüglich Moral. Falls jmd. hier Ahnung bezüglich der rechtlichen Machbarkeit meiner Idee hat bitte ich einfach nur um fachliches Feedback. Mein Plan: Mein Opa gründet eine GbR oder GmbH zur Immobilienverwaltung. ( Sein Steuerberater würde in den ersten Jahren die Buchhaltung übernehmen (bin mir über die Rechte und Pflichten der jeweiligen Gewerbeformen bewusst)) Ich würde ihm in Zukunft dabei unterstützen seine 5 Häuser mit insgesamt 12 Mietwohnungen zu vermieten ( Anzeigen schalten usw.) Kann ich hierzu eine GbR gründen, mit der ich eine seiner Wohnungen miete. Die Miete würde ungefähr die Höhe meiner Einkommenssteuerabgaben meines jetzigen Jobs betragen. Da meine Consulting GbR nur "bezahlt" wird wenn ich Mieter vermittle, was bei nur 12 Wohnungen und Langzeitmietern seltenst vorkommt, mache ich jeden Monat die Miete mit meiner GbR Verlust. Seine GbR muss auf meine Mietgewinne nur 15 % Körperschaftssteuer zahlen. Die restlichen 85% legt er in Rücklagen für die GbR an und unter der Hand ist vereinbart, dass ich mein Geld im Erbfall gesondert vererbt bekomme. Ich zahle damit zwar jeden Monat ca 400€ miete an ihn, könnte diese aber über meine Steuererklärung und die Verluste meiner GbR geltend machen und 85% meiner Mietzahlungen werden sicher für mich aufbewahrt. Einziger Verliere hier = Das Finanzamt von denen ich meine Einkommenssteuer zurück verlange. Ist das rechtlich machbar? Gibt es noch andere Ideen für mein Szenario um künstliche Werbungskosten zu erzeugen? Vielen Dank für eure Hilfe
4 Antworten
Eine "GbR" besteht aus mindestens zwei Personen.
2. Nein, aber wirft einen eklatanten Makel in deiner Überlegung auf. Es ist schon wichtig zu wissen, wer der zweite Mann sein soll.
und wer ist dann der jeweils zweite ?
Ich wette mal er selbst und mal Opa.
Dann haben wir einen schönen Fall der Betriebsaufspaltung oder In-sich-Geschäftes. Oder irgendwas anderes in der Richtung. Jedenfalls einen hübschen Knoten.
Die Miete kannst du nur steuerlich absetzen, soweit die Wohnung gewerblich genutzt wird. Wohnst du auch noch da drin, machst du es kompliziert. Immerhin, ein - ausschließliches - Arbeitszimmer kannst du relativ Problem los absetzen.
Welchen Zweck hat es, dass die Miete genau so hoch ist, wie deine Einkommenssteuer? Die Miete - wenn als Ausgaben anerkannt - mindert dein Einkommen, wird aber nicht 1:1 gegen die ESt aufgerechnet. D.h., von der Miete bekommst du deinem Steuersatz entsprechend einen Anteil "zurück".
Wenn dein Gewerbe dauerhaft Verlust macht, wird das FA sehr bald ein klärendes Gespräch mit dir führen wollen. Stichwort Liebhaberei.
Eine GbR (zumindest in dieser Konstellation) zahlt keine Körperschaftssteuer sondern Einkommenssteuer. Wer soll übrigens der andere Gesellschafter sein?
Bezüglich der Vererbung hoffst du anscheinend, unter dem Erbschaftssteuerfreibetrag zu bleiben. Das hoffe ich für dich auch.
Der Sache nach ist die Investition deiner Mieten in deinen Erbteil Steuerhinterziehung. Ohne dieses Detail (ist ja auch buchhalterisch nicht nachzuvollziehen, warum das Unternehmen den Gewinn nicht ausschüttet), ist es nicht zu beanstanden.
Bei Geschäften mit nahestehenden Personen ist man schnell unter dem Generalverdacht der verdeckten Gewinnausschüttung (wenn es eine GmbH wird).
In jedem Falle: Ein Gang zum Steuerberater ist angebracht.
Anscheinend bist du dir über nichts im klaren:
1. Eine GbR zahlt auch nicht 15 % Körperschaftsteuer.
2. Wie willst du in die GbR mit "nichts" einsteigen ?
3. Das Finanzamt verliert nicht, wenn man steuerrechtlich Ahnung hat. Dann ist alles im erlaubten bereich, von Gewinnen oder Verlieren kann nicht die rede sein
4. Bei der GmbH bist du einkommensteuerlich völlig raus
5. Woraus sollen eigenbtlich "seine" und "deine" GbR bestehen?
Das ist das Probelem aller Steuerstudenten:
Eine Stunde Steuerrecht gehört und schon glauben sie, sie sind die großen Steuergestalter, die die Welt neu erfinden.
Tröste dich: Du bist nicht der erste und wirst auch nicht der letzte sein.
Erst einmal solltest Du Dir Gedanken machen über die unterschiedliche Behandlung einer GmbH (Kapitalgesellschaft) und einer GbR Personengesellschaft).
Zu einer GbR gehören mindestens 2 Personen, die auch einen GbR- Vertrag benötigen, in dem einiges zu vereinbaren ist, unter anderem auch die Ergebnisverteilung.
Das Ergebnis wird dann gesondert und einheitlich festgestellt, und der auf Dich entfallende Anteil wird bei Deiner Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt.
Und zu Deiner Milchmädchenrechnung: Wenn Deine Jahreseinkommensteuer z. B. 10.000,00 € ist und Du eine Miete in dieser Höhe vereinbarst, würde Dein Einkommen um Deinen Anteil aus der GbR vermindert.
Und auch wenn Du den Verlust in Höhe von den vollen 10.000,00 € berücksichtigen könntest, würde sich Dein zu versteuerndes Einkommen um diesen Betrag mindern, aber niemals die Einkommensteuer.
Und ein letzter Hinweis, den auch schon andere gegeben haben: Das Finanzamt würde Deine Konstruktion als Liebhaberei einstufen und die Verluste nie und nimmermehr anerkennen.
1. ist mir das klar
2. beantwortet das nicht die Frage