Kann ich durch Verluste einer eigens gegründeten GbR Einkommenssteuer geltend machen?

4 Antworten

Eine "GbR" besteht aus mindestens zwei Personen.

1. ist mir das klar

2. beantwortet das nicht die Frage

@Steuersparer90

2. Nein, aber wirft einen eklatanten Makel in deiner Überlegung auf. Es ist schon wichtig zu wissen, wer der zweite Mann sein soll.

@Petz1900

Ich wette mal er selbst und mal Opa.

Dann haben wir einen schönen Fall der Betriebsaufspaltung oder In-sich-Geschäftes. Oder irgendwas anderes in der Richtung. Jedenfalls einen hübschen Knoten.

Die Miete kannst du nur steuerlich absetzen, soweit die Wohnung gewerblich genutzt wird. Wohnst du auch noch da drin, machst du es kompliziert. Immerhin, ein - ausschließliches - Arbeitszimmer kannst du relativ Problem los absetzen.

Welchen Zweck hat es, dass die Miete genau so hoch ist, wie deine Einkommenssteuer? Die Miete - wenn als Ausgaben anerkannt - mindert dein Einkommen, wird aber nicht 1:1 gegen die ESt aufgerechnet. D.h., von der Miete bekommst du deinem Steuersatz entsprechend einen Anteil "zurück".

Wenn dein Gewerbe dauerhaft Verlust macht, wird das FA sehr bald ein klärendes Gespräch mit dir führen wollen. Stichwort Liebhaberei.

Eine GbR (zumindest in dieser Konstellation) zahlt keine Körperschaftssteuer sondern Einkommenssteuer. Wer soll übrigens der andere Gesellschafter sein?

Bezüglich der Vererbung hoffst du anscheinend, unter dem Erbschaftssteuerfreibetrag zu bleiben. Das hoffe ich für dich auch.

Der Sache nach ist die Investition deiner Mieten in deinen Erbteil Steuerhinterziehung. Ohne dieses Detail (ist ja auch buchhalterisch nicht nachzuvollziehen, warum das Unternehmen den Gewinn nicht ausschüttet), ist es nicht zu beanstanden.

Bei Geschäften mit nahestehenden Personen ist man schnell unter dem Generalverdacht der verdeckten Gewinnausschüttung (wenn es eine GmbH wird).

In jedem Falle: Ein Gang zum Steuerberater ist angebracht.

Anscheinend bist du dir über nichts im klaren:

1. Eine GbR zahlt auch nicht 15 % Körperschaftsteuer.

2. Wie willst du in die GbR mit "nichts" einsteigen ?

3. Das Finanzamt verliert nicht, wenn man steuerrechtlich Ahnung hat. Dann ist alles im erlaubten bereich, von Gewinnen oder Verlieren kann nicht die rede sein

4. Bei der GmbH bist du einkommensteuerlich völlig raus

5. Woraus sollen eigenbtlich "seine" und "deine" GbR bestehen?

Das ist das Probelem aller Steuerstudenten:

Eine Stunde Steuerrecht gehört und schon glauben sie, sie sind die großen Steuergestalter, die die Welt neu erfinden.

Tröste dich: Du bist nicht der erste und wirst auch nicht der letzte sein.

Erst einmal solltest Du Dir Gedanken machen über die unterschiedliche Behandlung einer GmbH (Kapitalgesellschaft) und einer GbR Personengesellschaft).

Zu einer GbR gehören mindestens 2 Personen, die auch einen GbR- Vertrag benötigen, in dem einiges zu vereinbaren ist, unter anderem auch die Ergebnisverteilung.

Das Ergebnis wird dann gesondert und einheitlich festgestellt, und der auf Dich entfallende Anteil wird bei Deiner Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt.

Und zu Deiner Milchmädchenrechnung: Wenn Deine Jahreseinkommensteuer z. B. 10.000,00 € ist und Du eine Miete in dieser Höhe vereinbarst, würde Dein Einkommen um Deinen Anteil aus der GbR vermindert.

Und auch wenn Du den Verlust in Höhe von den vollen 10.000,00 € berücksichtigen könntest, würde sich Dein zu versteuerndes Einkommen um diesen Betrag mindern, aber niemals die Einkommensteuer.

Und ein letzter Hinweis, den auch schon andere gegeben haben: Das Finanzamt würde Deine Konstruktion als Liebhaberei einstufen und die Verluste nie und nimmermehr anerkennen.