Kann ich die Vormundschaft für meine 11 jährige Nichte beantragen?

5 Antworten

Wenn das Jugendamt euch als Möglichkeit in Betracht gezogen hätte, dann wären sie schon auf euch zugekommen.

Ihr könnt euch dem Jugendamt als Pflegefamilie anbieten - aber irgendwelche Rechte oder Ansprüche habt ihr nicht.

Es ist aber unwahrscheinlich, dass man dem Kind einen nochmaligen Wechsel zumutet. Das Kind soll ja auch zur Ruhe kommen.

Warum fällt euch das eigentlich erst ein, wenn das Kind bereits aus der Familie geholt wurde?

SecretTears 
Fragesteller
 22.10.2016, 20:07

meine Schwester hat uns erst darüber informiert als meine Nichte bereits weg war...

Menuett  22.10.2016, 20:11
@SecretTears

Und euch ist nicht vorher aufgefallen, dass da wohl einiges sehr arg ist?

Ist die Mutter damit einverstanden?
Dann dürfte es sich doch eigentlich regeln lassen
Wenn nicht wird es denke ich schwieriger da das Jugendamt im Sinne des Kindes handelt und natürlich eine leibliche Mutter mit Sorgerecht auch ihre Rechte hat

SecretTears 
Fragesteller
 21.10.2016, 10:42

Das hat das Jugendamt im ersten Moment schon getan indem sie die Kleine da raus geholt haben... Die Kleine ist sehr jähzornig und kommt langsam in die Pubertät und damit scheint niemand umgehen zu können...

Goodnight  19.01.2018, 23:56
@SecretTears

Das ist auf jeden fall ein Grund, dass das Kind nicht innerhalb der Familie untergebracht wird.

Dave0000  21.10.2016, 10:46

In einem anderen Kommentar hab ich gelesen das die leibliche Mutter wohl ehr nicht zustimmen wird
Dann wird es wohl recht schwer werden

rede mal mit dem jugendamt die würden das sicher überpüfen wollen?

aber sehen dies meist sehr positiv denn sie sparen viel geld dabei?

martin0815100  21.10.2016, 10:46

Leider wird das dennoch schwierig. Verwandte bekommen sehr einfach das Sorgerecht wenn die leiblichen Eltern das unterstützen. Ist das nicht der Fall geht es halbwegs einfach wenn das "Kind" aben kein Kind mehr ist (also ab 14 Jahre), dann hat es nämlich ein Mitspracherecht.

In dem genannten Fall wird es aber schwieriger (aber nicht unmöglich). Nur es kostet definitiv Geld (Anwalt) Zeit und Nerven.

robi187  21.10.2016, 10:48
@martin0815100

ja aber das stand nicht da? es geht aber immer um das kinders wohl und um die rechte der eltern?

statt mit gewalt würde ich da lieber mich an den kinderschutz bund wenen und mich beraten lassen?

martin0815100  21.10.2016, 10:53
@robi187

Der Kinderschutzbund ist da der falsche Ansprechpartner.

Man geht dort davon aus, dass ein Kind welches aus einer schlechten Situation bei den leiblichen Eltern "gerettet" wurde erstmal sicher ist. Also kein akuter Handlungsbedarf.

Die richtige Adresse ist das Jugendamt. Einfach mal mit denen sprechen. Stellen die sich quer dann holt man sich einen Anwalt und lässt sich mal über die Möglichkeiten beraten.

Wie gesagt, Verwandte haben erstmal nur dann ein Vorrecht, wenn die Eltern das unterstützen. Das scheint ja hier nicht der Fall zu sein.

Aber das Jugendamt besteht ja nicht nur aus Unmenschen. Man muss die nur überzeugen, dass es für das Kind besser ist an einen vertrauten Ort zu kommen. Das einzige was dagegen spricht wäre wenn man will, dass das Kind in ein ganz neues Umfeld kommt. Aber dazu kennen wir auch nicht die Gründe für das Einschreiten des Amts.

robi187  21.10.2016, 10:57
@martin0815100

also ich kenne mich da zu weing aus? aber sehe das nicht so das kinderschutzbund nach schema F handelt?

sonder diese sehr wohl das kinderswohl im auge haben? und wenn kinder mit den anderen geschwister gross werden könnte das schon einen grund haben.

aber wie gesagt es ist meine meinung? und ich kenne mich da nicht so gut aus?

Menuett  22.10.2016, 17:28
@robi187

Der Kinderschutzbund kann hier überhaupt nicht handeln.

Das ist ein Verein.

Der kann in begrenztem Rahmen beraten - ist hier in diesem Fall ist er aber überhaupt der falsche Ansprechpartner.

Der kann hier nicht vermitteln, kann nicht beraten - nichts kann er hier.

Wenn die leibliche Mutter das unterstützt geht es relativ einfach. Sprich mit dem Jugendamt.

SecretTears 
Fragesteller
 21.10.2016, 10:40

Meine Schwester wird dem wahrscheinlich nicht zustimmen....

martin0815100  21.10.2016, 10:43
@SecretTears

Das ist das a und o für eine schnelle Abwicklung. Ansonsten rede mit dem Jugendamt, nimm Dir einen Anwalt.

Aber es ist deutlich schwieriger wenn Deine Schwester das verhindern will

martinzuhause  21.10.2016, 17:17
@SecretTears

dann kann auch das jugendamt nichts machen. erst mal gibt es da einen vater des kindes. auch der muss dann zustimmen.

Menuett  22.10.2016, 17:24
@SecretTears

Dann ist eine Unterbringung bei euch nicht sinnvoll.

Warum ist die Mutter da vermutlich nicht miteinverstanden?

robi187  22.10.2016, 19:13
@Menuett

lese mal deine wiedersprüche? natürlich können die beraten wenn es um kindeswohl geht? wo da die grenze ist kennen die selbst?

Menuett  22.10.2016, 20:14
@robi187

Wo liest Du denn einen Widerspruch?

Nein, der Kinderschutzbund ist hier kein guter Beratungspartner. Ganz klar und ganz eindeutig.

Wenn das Jugendamt deiner Schwester das Sorgerecht entziehst müsste es eigentlich gehen. Aber einfach wird es sicherlich nicht...

martinzuhause  21.10.2016, 17:16

das jugendamt kann niemandem das sorgerecht entziehen oder geben. das kann nur ein gericht. das jugendamt kann nur beurkunden das sich die eltern einig sind und das sorgerecht gemeinsam ausüben woillen. mehr nicht. ansonsten kann es nur beraten wenn es probleme gibt

Menuett  22.10.2016, 17:21

Das geht nur per Gericht.

Und hier ist die Frage offen, warum sich diese Familie da nicht schon früher um das Kind bemüht hat.