Kann ich die Matratze von Matrazen Union zurückgeben?
Hallo! Wir haben am 1.7. unsere neuen Matratzen geliefert bekommen. Die Matratzen sind meinem Mann und mir aber nun nach 3 Probenächten viel zu hart obwohl wir ansich gerne hart schlafen. Auf dem Lieferschein stand fett vermerkt, dass es ein Hygieneartikel ist und nach Öffnung der Folie kein Rückgaberecht gibt. Kartons waren doll beschädigt vom Transport, dass wir sie vernichtet haben. Wie bekomme ich nun die Matratzen trotzdem zurück? Muss ich den Versand zahlen? Bekomme ich mein volles Geld zurück? Danke
5 Antworten
Sollte der Hinweis auf ein nicht bestehendes Widerrufsrecht erst bei Lieferung erfolgt sein ist der Auschluss nicht wirksam und sie haben auch in diesem Fall ein Widerrufsrecht( zumindest wenn die Gericte an Ihrer Rechtsprechung auch nach der neuen Rechtslage festhalen, was durchaus realistisch ist aber nicht garantiert. Im Zweifel wenden Sie sich an eine Rechtsberatung
willst Du auf gebrauchten Matratzen schlafen?
Wenn die Folie entfernt wurde, kannst es nicht mehr zurückgeben.
Vielleicht doch mehrere Nächte ausprobieren, die Umstellung auf neue Matratzen dauert einige Zeit, bis man sich daran gewöhnt
willst Du auf gebrauchten Matratzen schlafen?
Worauf schläfst du denn Bitte in Hotels...
Matratzen sind eben nicht so eindeutig als Hygieneartikel zu werten.... Es bleibt dabei was ich gesagt habe, und ob für Matratzen ein WIderrufsrecht besteht kann momentan Niemand mit Sicherheit sagen, dazu bedarf es Urteile der Gerichte
Mit Reform des Verbraucherrechts vom 13.06 dieses Jahres, ist der Widerruf bei Hygieneartikeln tatsächlich gesetzlich ausgeschlossen. Ob aber auch Matratzen als Hygieneartikel gelten ist bisher nicht geklärt. Klärung kann in diesem Fall nur ein gerichtliches Verfahren bringen. Ich empfehle entweder eine rechtliche Beratung von einem Fachanwalt zu holen oder die Ware zu behalten und gebraucht weiterzuverkaufen. Die Chancen für eine erfolgreiche Klage sind unklar, dazu kann aber ein Anwalt konkret bestens beraten. Für eine erste Beratung kann auch die Verbraucherzentrale ein guter Anlaufpunkt sein.
Kleiner Nachtrag, der gesetzliche Auschluss greift jedoch nur wenn der Unternehmer den Verbraucher auch darauf hingewiesen hat, unter welchen umständen kein Widerrufsrecht besteht (BGH Urteil vom 09.06.2011, Az.: I ZR 17/10). Insofern müssten Sie prüfen ob der Auschluss in den AGB genannt wurde. Sollte keine Information erfolgt sein besteht ein Widerrufsrecht nach Rechtsprechung des BGH.
Auf dem Lieferschein stand fett vermerkt, dass es ein Hygieneartikel ist und nach Öffnung der Folie kein Rückgaberecht gibt.
Da gibt es keine zwei Meinungen. Sonst muss man irgendwo in ein Geschäft gehen
und ein Umtauschrecht vereinbaren.