Kann ich die Kosten für den Besuch an einer Privat-Uni von der Steuer absetzen?
Mein Sohn studiert an einer Privat Uni. Sind die Studiengebühren von der Steuer als Sonderausgaben absetzbar?????
4 Antworten

Nein, Studiengebühren sind generell nicht absetzbar (auch die Studiengebühren für eine staatl. Universität). Der Gesetzgeber bietet die Möglichkeit "Schulgeld" zu beantragen. Dies ist gedacht für Kinder, die auf einer privaten Schule untergebracht sind. Hier gelten aber die reinen Schulkosten ohne Kost und Logie. Wenn Ihr Sohn allerdings auswärtig untergebacht ist - also eine eigene Wohnung anmieten muss, können Sie einen Ausbildungsfreibetrag beantragen (allerdings wird hier sein jährlicher Verdienst dagegen gerechnet).

Ja, sind sie.

Es kommt gerade in den Nachrichten im Radio, daß die Studiengebühren für die Kinder nicht absetzbar sind, gemäß höchstrichterlicher Entscheidung.
Dafür bekommst Du Kindergeld und Kinderfreibetrag, eventuell noch einen Ausbildungsfreibetrag. Fertig.
Wenn Dein Sohn bereits selbst eine Steuererklärung abgibt, weil er ein entsprechendes Einkommen hat, dann kann er diese Ausgaben selbst absetzen.

Dein Kommentar ist unqualifiziert.
Der Vater kann die Studiengebühren gar nicht absezten. Habe ich doch geschrieben.
Die Mutter kann sie auch nicht absetzen.
Der Sohn kann sie absetzen, wenn er ein Einkommen hat, für das er Steuern zahlt.
Genau das habe ich in meiner Antwort geschrieben. Lesen würde helfen.
Groß geschrieben habe ich, weil einer prompt aus einer Radiomeldung eine Frage gemacht hat... zumindest scheinbar.

Ja ist doch richtig.
Es bleibt die Frage, wo genau der Fragesteller die Kosten absetzen will.

Dein Sohn kann sie als Aufwendungen für die Berufsausbildung (2008 = Sonderausgaben = Zeile 81) als Erststudium absetzen.
Das wir es größer schreiben, macht es nicht unbedingt qualifizierter. Bleibt die Frage ob der Vater die Studiengebühren bei SICH oder bei SEINEM Sohn in der Steuererklärung absetzen will.