Kann ich die gleiche Ausbildung wieder anfangen, wenn....?

2 Antworten

Deine Ausdrucksweise lässt auch einige Rückschlüsse ziehen. Vielleicht lag es auch an deinem verbalen Verhalten (wenn man sich deine Kommentare anschaut). Du schreibst du wurdest aus der Sicht einer anderen Auszubildenden dumm angemacht hast dann mit keinem darüber gesprochen und dann selbst gekündigt - ja.... wer soll dir da dann helfen wenn du den Mund nicht aufbekommst und nicht mal in der Lage bist mit dem Chef ein klärendes Gespräch zu führen? Du gehst den Weg des geringsten Wiederstandes aber lässt dich hier aus in welchem "Drecksbetrieb" du gelandet bist. Es gibt viele Jugendliche die eine Ausbildungsstelle suchen und dankbar für jede Chance sind. Wenn du glaubst du bist in der Position das du dir die Ausbildungsstellen aussuchen kannst dann bitte.

http://www.azubi-azubine.de/mein-recht-als-azubi/kuendigung-durch-den-azubi.html#Ordentliche%20K%C3%BCndigung

"Du kannst jederzeit mit vier Wochen Frist kündigen, wenn du die Berufsausbildung aufgeben oder einen anderen Beruf erlernen willst. Aber Vorsicht: Diese Kündigung solltest du nicht anwenden, wenn du eigentlich einen Ausbildungsplatzwechsel planst und im selben Beruf bleiben willst. Wenn dein ehemaliger Ausbildungsbetrieb dahinter kommt, kann er dich unter Umständen auf Schadensersatz verklagen! "

Zudem... solltest du nichts finden und ALG1 beantragen hast du eine Sperre von 12 Wochen.