Kann ich die Bescheinigung über die Erstuntersuchung nachreichen?
Hallo! Ich habe eine dringende Frage: Und zwar habe ich vor ein paar Wochen meinen Berufsausbildungsvertrag für August nächsten Jahres unterschrieben, welcher jetzt zur zuständigen Kammer geschickt wurde. Da ich noch minderjährig bin, muss ich eine Bescheinigung über eine Erstuntersuchung beifügen, für welche ich aber erst in ein paar Wochen einen Termin habe. Im Vertrag ist vermerkt, dass diese Bescheinigung dem Vertrag unbedingt beigefügt werden muss, da der Vertrag sonst nicht eingetragen werden kann. Weiß jemand, ob es schlimm ist, die Bescheinigung dann nachzureichen? Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort! Liebe grüße
3 Antworten
Dann fragt man nicht hier nach, sondern dem entsprechenden Sachvearbeiter..
Rufe da an und frage nach.. bzw. Teile ihm den Termin mit wann du die Untersuchung hast
Nein, du musst sie nur machen.
einfach mal machen in laufe der nächsten monate und schon passt alles!