Kann ich der neuen Freundin meines Mannes Hausverbot erteilen

6 Antworten

Deine Anwältin haftet für ihren Rat. Ganz im Gegensatz zu den Usern von GuteFrage.

Du solltest etwas mehr Vertrauen zu Menschen haben die dafür bezahlt werden so etwas zu wissen. Wenn es ein falscher Rat war wird sie dafür einstehen.


Noch besser wäre es allerdings, wenn Du Dich im Vorfeld sachlich mit Deinem zukünftigen Ex einigen würdest. Du schreibst selbst das Kinder im Haus sind.

Ist zwar ganz spannend wenn Polizei ins Haus kommt und zwischen Ma und Pa schlichten muß aber einen kleinen Knacks bekommen sie an der Stelle trotzdem.

Scheiden lassen könnt ihr euch imho erst nach dem Trennungsjahr, und das wird denk ich nicht anfangen wenn ihr noch zusammen wohnt.

Hausrecht hast du schon, du wohnst ja da. Die Frage ist, welche Rechte du hast, wenn er dich rauswirft. Und da du vermutlich weder als Eigentümerin noch als Mieterin irgendwo vermerkt bist, wird er einfach von seinem Hausrecht gebrauch machen und dich vor die Tür setzen.

Die Kinder behalten kann er dann auch, wenn sie während der Ehe geboren wurden, er hat da die gleichen rechte wie du.

Wenn ihr das Haus während der Ehe angeschafft habt, hast du da allerdings mehr Rechte, wenns nicht im Ehevertrag anders geregelt wird, auch wenn er da alleine in den das haus betreffenden Verträgen drin steht.

Was die Polizei da tun soll versteh ich allerdings nicht. Er hat die gleichen rechte am haus wie du und kann das (rechtlich) sehr wohl auch für Besucher öffnen, selbst wenn sie dir nicht passen.

Im Hinblick auf die Kinder sollte er das allerdings nicht tun, wird für die schon schwer genug.

Wenn er denen seine neue aber doch vorführen muss solange du noch im Haus lebst, und das für dich und die Kinder verständlicherweise emotional nicht machbar ist, dann wende dich an die Frauenberatung, eventuell kannst du ins Frauenhaus oder eine Schutzwohnung einziehen, bis du was eigenes gefunden hast.

Aber Hallo, es ist ihre Wohnung! Da kann sie niemand so fix rausschmeissen.

Und beim Trennungsjahr denkst Du auch falsch.

@Maximilian112

Es wäre gut gewesen wenn du

  1. meine Antwort aufmerksamer liest und

  2. deine Antwort begründest.

Natürlich kann er sie rauswerfen, wenn das von Anfang an seine Wohnung/sein Haus gewesen ist und sie zu ihm gezogen ist. Wenn sie sich das Haus/die Wohnung nicht während der Ehe gemeinsam erarbeitet haben, dann hat sie da keinerlei Ansprüche dran, sogar während der Ehe nicht. Wenn das Haus/die Wohnung ein während der Ehe erarbeiteter Wohnraum ist, haben beide unabhängig von der Vertragslage die gleichen Rechte dran. Ich kann natürlich meinen Ehepartner auch aus dem Haus meiner Eltern werfen, wenn sie mir dieses bereits vor der Ehe überschrieben haben, dazu brauch ich nicht einmal einen Ehevertrag. Das Vermögen eines Partners, dass vor der Ehe bestand wird auch nach Eheschluss vorm Zugriff des Expartners geschützt, alles andere währe ja fatal! Anders siehts mit laufendem Einkommen, gemeinsamen Anschaffungen (selbst wenn die ausschließlich einer bezahlt hat) und Unterhaltsansprüchen aus, das sind aber zwei paar Schuh. Fakt ist: du kannst hier die Rechtslage nicht einschätzen! Dazu fehlen Informationen, und im Grunde gehts uns auch nichts an.

Das Trennungsjahr geht einer Scheidung voraus: > Wesentliche Aspekte bei der Ehescheidung sind die Auflösung der Ehe, die Feststellung des Scheiterns der Ehe und die Einhaltung formeller Voraussetzungen (z.B. Trennungsjahr)

Und eine Trennung unter gemeinsamen Dach wird von Gerichten nur bedingt unter Voraussetzungen akzeptiert.

Ob das Hausrecht in diesem Fall so ausgelegt werden kann, daß eben nur EINER die Regeln bestimmt, ist eine berechtigte Frage, wie ich finde. Zumal ja geschrieben wird, daß das Haus dem Mann gehört - wieso eigentlich? Habt ihr einen Ehevertrag? Keine Zugewinngemeinschaft?

Wenn es bzgl. des Hausrechtes nicht um Eigentum, sondern Besitz geht (das ist ein Unterschied) wäre es zumindest der Hausfriedensbruch, der gelten könnte. Auch wenn das Haus dir wirkklich nicht gehören sollte, bist du sowas wie ein Mieter/Mitbewohner.

Ich könnte mir vorstellen, daß es in diesem Fall eher so gesehen wird, daß die Anwesenheit der Neuen für dich eine unzumutbare Situation bedeutet und dir dann das Recht, sie des Hauses zu weisen, zusteht.

Gruß S.

Kann ich mir nicht wirklich vorstellen, dass du das machen könntest.

Aber es wäre von deinem Noch-Mann sehr taktlos, es zu tun............obwohl, sein Verhalten scheint ja so oder so taktlos zu sein, wenn er dich so vor vollendete Tatsachen gestellt hat.

Ja, wenn deine Anwältin das sagt wird es auch stimmen. Probiers doch einfach beim nächsten Mal aus ;)

Es gab ja noch nicht mal ein 1. Mal ... es wird nur befürchtet ... vielleicht denkt man auch zuuuuu schlecht über die, die einen enttäuschen. So muss es ja gar nicht kommen.

Gruß S.