Kann ich der Freundin meines Mitbewohner durch die Polizei den Zutritt in unsere Wohnung verweigern?
Ich habe ein persönliches Problem mit der Freundin meines besten Freundes und Mitbewohner X.
Die Freundin steht nicht im Mietvertrag aber ist trotzdem 4-5 Mal die Woche bei uns. Somit ist für mich keinerlei Privatsphäre geboten. ( Auch nach mehrmaligen Gespächen mit meinem Mitbewohner hat sich leider nix an der Situation verändert)
Kann ich zur Polizei gehen und Anzeige erstatten, das sie nicht mehr in die Wohnung kann???
Ich bin im Mietvertrag, genauso wie mein Mitbewohner eingetragen.
Ich weiß nicht mehr was ich machen soll und bin schon am verzweifeln, weil sie sich wie eine Prinzessin aufführt und ich mich schon nicht mehr nach Hause traue. Außerdem finanziere ich alle NK, die die Freundin verbraucht, mit.
Ich bitte um einen kompetenten Rat.
10 Antworten

Jeder Mieter hat das Recht, eigene Besucher nach Wahl zu empfangen. Und ihnen einen Kaffee, beleuchteten Raum oder die Toilette anzubieten statt dich reich zu sparen.
Weder zivil- noch strafrechtlich beisst die Maus da einen Faden ab.
Inwieweit sich darüberhinausgehende erhebliche Mehrkosten, etwa durch Vollbäder, Waschen ihrer Wäsche oder regelmäßiges Kochen von 5-Gänge-Menus im Innenverhältnis einen erhöhten Anteil der verbrauchsabhängigen NK vereinaren liesse, wäre zu klären.
Deine stärkste Waffe, lenkt er partout nicht ein und erklärt sich nicht bereit, die Besuche zu reduzieren und jedes zweite Mal auch mal bei Ihr zu übernachten wäre nur die, ihn vor die Alternative zu stellen, ihn (notfalls durch gerichtlichen Beschluss) zur gemeinsamen Kündigung eures MV zu zwingen.
Inwieweit eurer VM einem von euch die Wohnung danach allein anbietet, kann man im Vorfeld mal klären.
G imager761

da der meitvertag auf euch beide läuft, hat er dieselben rechte wie du, somit kann er auch besuch empfangen, den er haben will. dagegen kannst du nichs machen, solange sie dich nicht ernsthaft bedroht, dich körperlich verletzt oder ähnliches. du kannst nur wenige dinge tun: selber besuch empfangen, den dein mitbewohner nervt, sozusagen als selbsterahrung (wenn er die dame aber leibt, wird ihm das schnurzegal sein...) oder aber , wei andere heir schreiben, dir ne eigene wohnung suchen. würde der meitvertag nur auf dich laufen, wäre das einfacher, aber so kaum ne chance, wenn er kein verständnis für dein problem hat.

hallo ja du kannst mit Hilfe der Polizei den Zutritt der Freundin deines Mitbewohners verbieten, sollte sie dennoch auftauchen, ohne deiner Erlaubnis, kannst du sie auch Anzeigen.
Verweise sie klipp und klar, dass du sie nicht mehr in deiner Whg. haben möchtest, das ist dein gutes Recht
lg
dieratgeberin

sowas von falsch

affenzucht !! grünau !! :-))

hallo
ihr steht beide im mietvertrag , somit kannst nur mit zust. deines freundes ein hausverbot erteilen !! und die polizei wird nichts machen , weil keinerlei rechtliche grundlage vorhanden ist
gruss mike

Wenn ihr beide gemeinsam "Mietpartei" seid, kann jeder selbstverständlich auch Besuch erhalten. Über die Kosten kannst du dich mit deinem Mitbewohner streiten, sonst nichts.
Blödsinn, schließlich ist es genau so die Wohnung des Mitbewohners.