Kann ich der Ex das Betreten meiner Wohnung verbieten? Hausrecht
Hallo zusammen. Ich bin seit einem Jahr geschieden. Unser Sohn, 12 Jahre (ich sag mal "Kai"), wohnt bei mir im Haus. Da ich voll berufstätig bin, ist Kai in den Ferien allein zu Hause. Es ist geregelt das meine Ex ihn Morgens (für 14 Tage) zu sich holt (Kai mag nicht bei ihr schlafen). Jetzt hätte meine Ex morgens die Möglichkeit mein Haus zu betreten. Kai weis zwars das sie nicht ins Haus darf, wenn die Mutter ihn aber bittet würde er sie auch reinlassen. Wie kann ich dies meiner Ex verbieten. Geht das nur per Anwalt, oder kann ich selbst einen Brief aufsetzen. Wie würde so etwas aussehen. Was mache ich, wenn sie sich nicht dran hält?
Danke und Gruss "der Hasenfranz"
7 Antworten
frag dein kind....es ist wichtig was dein kind meint und sagst -ihr habt euch zwar getrennt aber das kind kann nicht dafür-verhaltet euch wie normale menschen und redet miteinander-jeder anwalt freut sich auch so welche wie ihr- streiten bringt nichts und verbieten auch nicht aber miteinander reden das ist das wad wichtig ist und denke an dein kind das braucht vater und mutter lasst eure streitigkeiten weg und ihr werdet ein normales leben führen und euer kind wird es euch danken....dednkt in liebe und entscheidet in liebe namaste
Du kannst jeder Privatperson, die nicht Mieter dieser Räume ist, ausdrücklich den Zutritt verbieten (wobei der Zutritt ohne Deine ausdrückliche Erlaubnis ohnehin untersagt ist, es gilt die Unverletzlichkeit der Wohnung).
Und selbstverständlich kannst Du ein solches ausdrückliches Verbot selbst aussprechen, entweder mündlich oder schriftlich; beides völlig formlos. Es gibt da keine Vorgaben.
Wenn sich jemand nicht daran hält, wäre eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch eine Folgemöglichkeit.
Wenn de Mietvertrag nur auf dich läuft, darf sie nicht rein. Auch wenn du das evtl. über einen Anwalt regelst, besteht immer noch die Möglichkeit dass "Kai" sie rein lässt.
Am Besten du redest mit deinem Sohn darüber und kannst hoffen dass er sich daran hält.
Viel Glück und LG hani99
wenn du der mieter bist,hast du heausrecht und kannst sie dessen verweisen,wenn ihr gemeinsam im mietvertrag steht,ist das so ne sache.Sag deiner mama einfach das du es nicht möchtest.ein schreiben auf setzen kann man da nicht,eine einsweilige verfügung,könnte man machen aber ohne angabe von echten gründen,würdest du keine bekommen.
du hast Hausrecht und kannst es Ihr jederzeit verbieten. Mündlich, schriftlich und wenn das nicht geht per Anwalt. Aber ich würde dem Kind zuliebe versuchen eine bessere Lösung zu finden als einen Anwalt. Kai kann ja zum Beispiel vor dem Haus auf sie warten?