Kann ich den Unterhalt kürzen?

9 Antworten

es ist dein Kind, du hast dich halt einzuschränken, da kommst du auch nicht bei neuer Ehe und eigene Kinder rum, massgeblich ist die Düsseldorfer Tabelle. Einkommen entscheidet

Nach der aktuell gültigen Düsseldorfer Tabelle liegt der Mindestunterhalt für ein 6-jähriges Kind bei 284,- Euro. Du zahlst also nicht zu viel, sondern leider jetzt schon zu wenig.

Diesen Mindestunterhalt musst Du zahlen, egal ob Du deinen Job kündigst, heiratest oder ein weiteres Kind bekommst. Nur, falls Du nachweisen könntest, dass Du bei aller Anstrengung nicht genug verdienen kannst, um diesen Unterhalt zu zahlen, auch nicht durch einen Nebenjob, und dass es nicht möglich ist, die Kreditrate zu verringern, müsstest Du weniger zahlen. Das ist fast unmöglich nachzuweisen.

In Deinem Fall kommt zweierlei hinzu: Erstens hast Du selber ohne Not die Stelle gekündigt. Wenn Du das tust, kannst Du dich nicht hinterher darauf berufen, nicht genug zu verdienen um den vollen Kindesunterhalt zu zahlen. zweitens bezahlst Du zu viel für Deine zusätzliche Altersvorsorge. Rechtlich darfst Du insgesamt bis zu 4% Deines Bruttoeinkommens als zusätzliche Altersvorsorge ausgeben, Du liegst aber mit Sicherheit über diesem Betrag.

Wenn es einen Titel über den Unterhalt gibt, so müsstest du diesen erst abändern lassen, um ggf. weniger Unterhalt zahlen zu dürfen. Bis zur Einleitung der Abänderung muss der bisher titulierte Unterhalt in gleicher Höhe weitergezahlt werden.

(Sollte es keinen Unterhaltstitel geben, würde eine Absprache mit der Kindsmutter ausreichen, da sie keine Grundlage hätte, Unterhalt in bestimmter Höhe einzuklagen...)

 Laut den Berechnern im Internet bezahle ich jetzt schon zu viel? 

Bei einem "unterhaltsrelevanten Einkommen bis 1500 Euro stehen einem Kind zwischen 6 und 11 Jahren nach "Düsseldorfer Tabelle" derzeit 284 Euro zu, ab 1501 Euro wären es 303 Euro. (http://www.finanztip.de/duesseldorfer-tabelle/)

Ich habe eine Altersvorsorge in welche ich 100€ im Monat einzahle, Wohnriester mit 120€ und einen Kredit mit 99€. Miete liegt zur Zeit bei 500€, 

Beiträge zur eigenen Altersvorsorge können angerechnet werden auf das Netto, so dass sich das "unterhaltsrelevante Einkommen" verringert. Fahrtkosten werden als "berufsbedingte Ausgaben" berücksichtigt und dafür ca. 5% vom Netto veranschlagt (max. 150 Euro).

Die Miete spielt keine Rolle, für Wohnkosten ist im "Selbstbehalt" ein Pauschalbetrag enthalten. 

Kredite o.ä. werden nicht berücksichtigt.

Des Weiteren planen meine Partnerin und ich ein Kind, sowie zu Heiraten. Hat dies Auswirkungen?

Das Einkommen der Ehefrau würde nicht mit angerechnet, sie ist dem Kind ja nicht unterhaltspflichtig.

Weiteren leiblichen Kindern wärst du ebenfalls unterhaltspflichtig, dies könnte sich auf den Unterhalt für das erste Kind ggf. auswirken...

Du kannst ihn nicht einfach kuerzen. Je nachdem, ob es einen Titel gibt oder eine Vereinbarung, muss diese erst abgeaendert werden. Du musst dich daher erst mal an das Jugendamt wenden und schauen, ob diese dazu bereit sind, anderenfalls muesstest du dich ans Gericht wenden.

Wie bitte kommst du darauf, dass du eh schon  zu viel bezahlst, fuer ein 6 Jaehriges Kind betraegt der Mindestunterhalt abzueglich haelftigem Kindergeld 282, in deiner Einkommensklasse aber 301 euro, du zahlst also eher zu wenig. Selbst mit 1500 Euro bzw. darunter muesstest du noch mehr zahlen, als du derzeit zahlst.

Wenn du also jetzt mit dem Jugendamt anfaengst, zahlst du am Ende moeglicherweise sogar mehr als bis jetzt, das solltest du bedenken.

Wenn du noch ein Kind haettest, dann waerst du fuer 2 Kinder Unterhaltspflichtig, du hast einen Selbstbehalt von 1080 Euro, alles darueber ist auf die beiden Kinder nach Alter zu verteilen. Reicht das Geld nicht fuer den Mindestunterhalt, dann kann es eine Maengelberechnung geben. Deine Frau hingegen ist in erster Linie fuer sich selbst verantwortlich, eventueller Betreuungsunterhalt kommt erst an dem Kindesunterhalt. Von daher wird sich dann der Unterhalt fuer dein erstes Kind hoechstens minimal verringern um ein paar Euros.

So lange der Unterhalt nicht abgeaendert wurde, ist er weiterhin in voller Hoehe zu zahlen.

Ich meinte natürlich 377€

@DanielKub

ach so, dann sieht die Sache schon etwas anders aus. Dann kann das mit der Abaenderung klappen. Aber erst danach darf weniger gezahlt werden.

So einfach kürzen geht nicht.

Du solltest Dich im Jugendamt beraten lassen.