Kann ich den Gerichtsvollzieher Sachen zur Pfändung anbieten?

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Hallo Sonie1969,

grundsätzlich ist es schon möglich, dem Gerichtsvollzieher bestimmte Gegenstände zur Pfändung anzubieten. Hierzu gehört auch ein Fernseher, der unter Umständen unter die Bestimmungen des §811 ZPO fällt. Letztendlich obliegt es jedoch dem Gerichtsvollzieher zu entscheiden, welche pfändbare Habe er pfändet. Anweisen kannst Du ihn also nicht.

Hinsichtlich des Zeitraums, wann die Versteigerung stattzufinden hat, gilt, dass diese nicht vor Ablauf von einer Woche nach der Pfändung stattfinden darf, es sei denn, der Gläubiger und Schuldner einigen sich auf einen früheren Zeitraum (§816 Abs. 1 ZPO). Eine zeitliche Obergrenze hingegen gibt es nicht. Es existiert lediglich die allgemeine Regel, dass der Gerichtsvollzieher Vollstreckungshandlungen ohne Verzögerung abzuarbeiten hat (§ 5 Abs. 1 S. 1 GVGA).

Was Deine Ziel der Überpfändung betrifft, so muß ich Dich enttäuschen. Die Pfändung eines Gegenstandes, dessen (Versteigerungs-)Wert die beizutreibende Gesamtforderung erheblich übersteigt ist keine Überpfändung. Unter Überpfändung versteht man lediglich, dass ein Gerichtsvollzieher mehrere Gegenstände pfändet, obwohl die Pfändung eines einzigen Gegenstandes zur Gläubigerbefriedigung leicht ausgereicht hätte. So ist § 803 Abs. 1 ZPO zu verstehen.

Ich hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen.

Gruß

itasca

wie lang muss ich eigentlich warten? ich muss in einer halben Stunde arbeiten gehen...und er hat nur ein Tag angekündigt, keine Uhrzeit...

Das Amtsgericht hat mitgeteilt, dass es davon ausgeht, das die beklagte die Pfändungsanweisung bis nach dem Verhandlungstermin der EA zurückzieht... aber Bescheid habe ich bisher nicht bekommen.

@Sonie1969

Hallo Sonie,

der GV meldet sich an bzw. kommt beim Schuldner, um die Voraussetzungen für die weiteren Schritte in der Zwangsvollstreckung zu schaffen. Diese hängen davon ab, welchen Auftrag der Gläubiger gegeben hat. Im Falle der Rundfunkanstalt stellt diese meistens Antrag auf Abgabe zur VAK inklusive Auskunftsverfahren nach §802 l ZPO. Antrag auf Haftbefehl wird so gut wie nie gestellt.

Dies als Vorwort zur eigentlichen Antwort. Denn: Du mußt nicht anwesend sein, wenn sich der GV ankündigt. Bist Du zahlungswillig, so kannst Du die Gesamtforderung ohnehin auf das GV- Konto überweisen und die Sache ist erledigt.

Bist Du nicht zahlungswillig, dann brauchst Du beim vom GV gesetzten Termin auch nicht zu Hause zu sein, da ja dann ohnehin die Sache (je nach Gläubigerauftrag) seinen weiteren Verlauf nimmt.

Was die ganze Sache mit dem Verwaltungsgericht angeht, so bin ich mir nicht ganz klar, was Du damit bezwecken willst. Aus Deinem Originalbeitrag geht hervor, daß Du nachweisen kannst, daß die Beiträge bezahlt wurden. Damit liegt ein Vollstreckungshindernis nach §775 Nr. 5 ZPO vor. Lege die Bankbelege dem Gerichtsvollzieher vor, so dass klar wird, dass die titulierte Forderung durch den Dauerauftrag erledigt ist. Der GV hat hierauf die Zwangsvollstreckung gemäß § 776 ZPO einzustellen. Dies wäre der einzige Grund, warum Du zuhause auf den GV warten könntest.

Nebenbei: wenn Du dem Beitragsservice die Begleichung Deiner Schulden schon nachgewiesen hast und diese trotzdem einen Titel gegen Dich erlassen haben, dann würde ich mir überlegen, ob ich nicht strafrechtlich gegen diese Anstalt vorgehen würde.

Viel Erfolg.

Gruß itasca

@itasca

Du hast den Sinn der Aktion verstanden, danke. Das Problem daran ist, dass der Beitragsservice die Forderung nicht genau benennen kann und auch auf Anforderung nicht nachkommen will. Es kann nicht sein, dass ein Leistungsbescheid erst dann zugestellt wird, wenn die Zahlung eingestellt wird. Und dieser dämliche Gerichtsvollzieher hat die Rechtmässigkeit der Leistungsbescheide zu prüfen und nicht ungeprüft zu vollstrecken.

Der Gerichtsvollzieher kam übrigens nicht. Nicht mal abgesagt hat er. Kann ich den verlorenen Arbeitstag in Rechnung stellen?

@Sonie1969

Hallo Sonie,

wenn der Beitragsservice einen Vollstreckbaren Titel ausstellt (Leistungsbescheid ist in diesem Zusammenhang das falsche Wort), dann müssen sie zwangsweise eine Gesamtforderung auflisten. Diese beinhaltet wahrscheinlich die in Rechnung gestellten Beiträge plus Säuminszuschläge.

Der GV prüft einen Titel auf formelle Richtigkeit und nicht auf materielle Richtigkeit. Das heißt, er prüft Titel, Klausel, Zustellung und berichtigt ggf. eine falsche Forderungsaufstellung (was tendenziell eher nur bei Inkassounternehmen vorkommt).

Wie bereits gesagt, kannst Du dem GV gegenüber die im Titel geforderte Summe als bereits beglichen nachweisen, womit die Angelegenheit erledigt werden könnte.

Den Schaden, den Du durch Nichterscheinen des Gerichtsvollziehers erlitten hast, könntest Du allenfalls im Rahmen von Schadenersatz geltend machen. Ich sehe allerdings keine große Erfolgsaussicht darin, da der Schaden wohl kaum nachgewiesen werden kann (der GV kann ja sagen, er wäre vor Ort gewesen, aber es hat niemand aufgemacht). Viel empfindlicher könntest Du ihn treffen, wenn Du eine sachlich und detaillierte "Erinnerung" gemäß §766 ZPO gegen den GV verfasst und dem zuständigen Vollstreckungsgericht übersendest.

Gruß

itasca

Erzähl dem bloß nichts von dem neu Bestellten Fernseher sonst ist der nämlich schneller weg als du gucken kannst.

Soviel ich weiß sucht der Gerichtsvollzieher sich selbst die Dinge aus die er Pfänden kann.

Das wird sowieso spannend, ich bekomme morgen ein neues Sideboard aus Massiv Eiche für 2700€... mal schauen was der dazu sagt...

Am besten erst aufbauen wenn der Gerichtsvollzieher wieder auf dem Haus ist. 🙈

ein fernseher wird heute nicht mehr gepfändet, wenn man nur diesen einen hat. es obliegt dem gerichtsvollzieher, welche wertgegenstände er für pfändbar erachtet, bzw. welche er als unpfändbar betrachten muss.

am einfachsten ist es, solche bagatellbeträge dem kuckuckskleber in bar in die hand zu drücken. vllt. macht er ja dein spielchen mit, wenn das gerät noch in einem verwertbaren zustand ist.

Nein, Geld wäre ja einfach nur weg, das wäre die schlechteste Lösung.

Das Gerät ist im März dieses Jahres gekauft, ich habe noch einen zweiten da ... und das Gerät wurde mit einer erweiterten Vollgarantie auf 5 Jahre gekauft. 

anweisen kannst du gar nichts, du kannst den Fernseher zur Pfändung anbieten aber ob der Gerichtsvollzieher ihn will, ist eine andere Sache. Dieser schaut sich um nach Geld und wertvollen Sachen zum Pfänden. Er darf alles durchsehen und pfänden, was er will. Und er erfragt auch andere Werte, die man besitzt. 

Er pfändet natürlich nur Dinge, die gut verkauft werden können und die 60 Euro nebst Kosten (für GV, Versteigerung, Aufbewahrung) auch reinkommen am Ende. Einen Wert von 200 bis 300 Euro sollte das gepfändete daher schon mindestens haben. Bis das gepfändete geholt und zu Geld gemacht wird (also versteigert), das dauert seine Zeit.

Vielleicht pfändet er ja auch das Geld für den neuen Fernseher?

Der Gerichtsvollzieher schaut sich Deine Wohnung an und entscheidet was er als pfändungswert erachtet.

wieso sollte er den Vollzieher in die Wohnung lassen? Einfach eine Kopie von der ARGE vorlegen, ich denke mal, er bezieht eh unter der Pfändungsgrenze. Dazu erklären, dass man nicht zahle und sich die Rundfunkanstalt ins Knie ...

@Wolfman23

Weil der Gerichtsvollzieher sich (auch mit polizeilicher Unterstützung) Zugang verschaffen darf.

@Wolfman23

Ich beziehe keine Sozialhilfe, ich bin Projektmanager und habe Personalverantwortung. Das ich zeitweise Sozialleistungen in Anspruch genommen hatte, lag an meiner Ex, dieser Drecksschlampe. Die hat mich beklaut und meine Firma kaputt gemacht, nach 50 Gerichtsverfahren haste einfach keinen Bock mehr.