Kann ich den Antrag auf ALG1 unvollständig absenden. Benötige ich wirklich die Arbeitsbescheinigung aller Arbeitgeber der letzten 5 Jahre?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zum Bezug von ALG 1 musst du in den letzten 24 Monaten insgesamt 12 Monate gearbeitet haben.

Du wirst sicher keine 5 Arbeitgeber gehabt haben, um diese 12 Monate Tätigkeit zusammenzubekommen. (Also in der Zeit von Sept. 2014 - Sept. 2016). Was davor war, zählt eh nicht mehr für den Leistungsbezug.

Du musst lediglich die AG der letzten 5 Jahre angeben.

Wenn du frühere AG nicht mehr auftreiben kannst, kannst du auch Lohnabrechnungen einreichen aus der Zeit. Manchmal ist das ja so, dass es einen AG wegen Insovenz o.ä. gar nicht mehr gibt.

Wenn es in dem Antrag verlangt wird, brauchst du es auch.
Ansonsten bekommst du ein Schreiben, dass dein Antrag unvollständig ist und bitte dich, sie nachzureichen.

danke für die antwort,  sehr komisch,  dann bin ich ja jetzt gezwungen meine letzten Arbeitgeber aufzusuchen und sie damit zu nerven ^^    ,beim letzten war ich 3 Jahre,ich dachte da reicht der einzelne Nachweis.

Du kannst es ja versuchen, oder fragst telefonisch nach. Aber wenn es drin steht, wirst du nicht drum rum kommen. Umso schneller bekommst auch dein Alg, wenn du alles vollständig hast.