Kann ich dem Kindsvater meines Kindes verbieten es mitzunehmen?

8 Antworten

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Jemandem, der ein Kleinkind schüttelt und anschreit, darf keines in die Finger bekommen!

Wenn er das Kind nicht anschnallt, darfst Du es ihm nicht mitgeben.

Hast Du damals Strafanzeige erstattet?

Geh zum Jugendamt und zum Anwalt und lass Dich beraten.

Wenn das alles so war, wie du es beschreibst, dann hast Du tatsächlich einen Grund um ihm den Umgang zu verweigern.

sie hat nichts in der hand: keine anzeigen, urteile, beschlüsse oder sonstiges. somit darf sie umgang nicht verweigern.

das wird ihr negativ ausgelegt und kann sie das sorgerecht kosten.

Er darf das Kind nicht ohne deine Erlaubnis irgend wohin bringen, wenn er auf das Kind nicht sorgfältig achtet oder es allein lässt warum gibst du es ihn?


Ich bin immer dabei, nachdem er das alles getan hat, aber er besteht darauf sie alleine haben zu wollen. Und das möchte ich auf keinen Fall, er macht es sogar, wenn ich dabei bin z.b. anschreien

@Sangel1992

Das darfst Du nicht zulassen.

Wenn der sich sogar so aufführt, wenn Du dabei bist, dann bist Du mitschuldig, wenn dem Kind etwas passiert.

Meine Herren, ständig posten hier Mütter, die wegen absolutem Fubbes den Umgang einschränken wollen.

Du hast einen echten wichtigen Grund. Nein, Umgang komplett einstellen und zum Anwalt gehen.

Wenn Du nicht genug Geld hast, kannst Du beim Amtsgericht einen Schein bekommen, der Dir für 15€ eine Erstberatung beim Anwalt ermöglicht.

Du bekommst Prozesskostenhilfe. Handle, bevor er es tut.

@Menuett

sie bekommt verfahrenskostenhilfe wenn sie das was sie sagt beweisen kann. ohne atteste, urteile, anzeigen gegen den vater is es egal was sie sagt - er bekommt seinen umgang.

die art traktat sind das was der richter tgl. hört. ohne beweise zu den räuberpistolen gibts weiter umgang für den vater.

@markusher

Männer, die sich so aufführen, machen das auch vor Gericht.

Eine solche Gesinnung ist nur schwer zu verstecken.

Bei soviel Schandtaten und mangelnder väterlicher Fürsorge würde ich mich ans Jugendamt wenden um ihm das Umgangsrecht zu entziehen bzw. soweit einzuschränken,dass Besuche nur unter Aufsicht stattfinden dürfen.
Da ist einfach schon zu viel passiert,dass man ihm das Kind bedenkenlos anvertrauen kann.Du musst etwas unternehmen.

das jugendamt kann beraten, aber kein umgangsrecht entziehen. noch kann das jugendamt das umgangsrecht einschränken. es wird kein grund genannt um irgendwas zu machen. die sache muss vor gericht geklärt werden mit nachweisen: anzeigen wegen kindesmissbrauch, kindesmisshandlung und attesten von ärzten die das bestätigen. ohne diese nachweise steht einem normalen umgang nichts im weg.

@markusher

Das Jugendamt hat das Wächteramt.

Bei einer echten Kindeswohlgefährdung darf das Jugendamt rechtlich wirksam den Umgang untersagen - mal mindestens bis zur Gerichtsverhandlung.

du kannst deinem ex garnichts verbieten, er hat umgangsrecht. folgender umgang wäre normal:

- 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung

- jedes zweite wochenende von fr-so

- hälftige ferien und feiertage

- 3 wochen sommerurlaub

bis hin zum wechselmodell ist alles möglich. wenn du ihm also meinst was verbieten zu wollen, kann er sich das ganz schnell zu deinen lasten vor gericht holen mit androhung von strafen:

- ordnungsgeld ersatzweise haft und androhung entzug sorgerecht

ob du das alleinige sorgerecht momentan noch hast oder nicht, spielt für ihn keine rolle, dass hat mit umgang nichts zu tun. auch das sorgerecht kann er sich recht zügig einfordern bei dir und wenn du dem nicht nachkommst zu deinen lasten vor gericht einholen.

Bist Du gegen eine Wand gelaufen?

Wir reden hier von einem Mann, der einen Säugling schüttelte und anschrie und nicht anschnallte.

Nein, sie DARF ihm das Kind NICHT mitgeben, hier haben wir eine echte Kindeswohlgefährdung.

Sie würde sich ja selbst damit strafbar machen...

@Menuett

gegen eine wand gelaufen bist du öfter, das ist bekannt. vielleicht wurdest du auch als kind öfter fallen gelassen, kann auch sein.

sie MUSS  ihm das kind sogar mitgeben, sonst setzt sie ihr sorgerecht aufs spiel. was irgendwann angeblich mal war, kann sie nicht beweisen und da er dem kind nicht geschadet hat, wird er auch umgang bekommen.

@markusher

Umgangsverweigerung hat nur sehr sehr selten einen Sorgerechtsentzug verursacht. Da muss schon eine ganze Menge mehr passieren.

@Menuett

auch hier ist deine antwort wieder falsch. umgangsverweigerung setzt relativ zügig -. so der vater es will, das gericht in bewegung. es werden ordnungsgeld und haftandrohungen aufgenommen in beschlüsse. diese werden vollstreckt bei umgangsverstößen und wenn das nicht fruchtet wird das sorgerecht entzogen. das dauert nicht lange.

wenn du alleiniges "Aufenthaltsbestimmungsrecht" hast bestimmst du wo das Kind gerade ist. Alles andere sollteste mit Jugendamt besprechen

das abr ist nur bestandteil des abr und sagt nur aus wo das kind gemeldet ist. der vater hat umgangsrecht und damit hat das abr nichts zu tun. wo er sich während des umgangs aufhält, wer das kind betreut, was er überhaupt macht während seiner umgangszeit geht die km nix an - das bestimmt er alleinig mit seiner alleinigen alltagssorge.

@markusher

Mißhandlung geht die Mutter sehr wohl etwas an.

Völliger Blödsinn.

Während des Umgangs bestimmt normalerweise der Umgangsberechtigte den Aufenthalt.

Das ABR bestimmt den Wohnort, nicht mehr.