Kann ich das Kind von Freundin adoptieren?
Folgende Situation!
Ich bin noch verheiratet mit einer Frau von der ich getrennt lebe. Meine neue Freundin ist aus Tschechien und hat ein Kind (3 Jahre alt)
Kann ich das Kind adoptieren obwohl ich von meiner Ex noch nicht geschieden bin? Dringend notwendig ist das damit das Kind eine Krankenversicherung bekommt. Es benötigt eine Operation welche sonst für meine neue Freundin nicht finanzierbar ist. Sonst wäre das kein Problem dann würde ich einfach warten bis ich geschieden bin und es dann adoptieren.
Vater des Kindes(Ex Freund meiner Freundin und nie verheiratet mit meiner Freundin gewesen) und Mutter(mein Freundin) wären beide einverstanden es geht mir nur drum ob ich das kann obwohl ich noch mit einer anderen Frau verheiratet bin.
5 Antworten
Da Du noch verheiratet bist, könntest Du das Kind nur mit Zustimmung Deiner jetzigen Ehefrau annehmen. Ihr wärt dann gemeinsam Eltern des Kindes - und Deine Freundin nicht mehr seine Mutter...
"§ 1741 - Zulässigkeit der Annahme
2) ..... Ein Ehepaar kann ein Kind nur gemeinschaftlich annehmen. ........."
Hallo,
allen voran ehrt es Dich anderen so scheinbar selbstlos helfen zu wollen, stellen sich aber doch einige Frage die Dir zwar nicht gefallen werden, die man sich aber trotzdem stellen sollte bevor es zu vielleicht vorschnellen Entscheidungen kommt.
- Deine Freundin geht doch auch zum Arzt wenn ihr etwas fehlt, warum sollte also das Kind in dieser Hinsicht nicht versorgt sein?
- Mit Verlaub sei die Frage erlaubt wie lange Du sie kennst?!
Selbst wenn es nun in Deiner aktuellen Situation möglich wäre das Kind zu adoptieren, was ich bezweifle, ist auch das keine Sache auf 5 Minuten und dann ist alles gut, die Formalitäten sind mal nicht eben zack zack erledigt. Erschwerend wird hinzu kommen deutsch / nicht deutsch auch wenn wir von der EU reden.
Alles in allem würde es sicher andere Wege geben die deutlich schneller funktionieren können wenn dem Kind so dringend medizinische Hilfe zuteil werden muss. Ich will nun wirklich nicht der Schlauere sein, aber vielleicht rennst Du da etwas vorschnell in eine Sache hinein, die sich im Nachhinein ganz anders u.U. auch sehr unvorteilhaft für Dich darstellen kann.
Nochmals, Dein Ansporn zu helfen in allen Ehren, da ich den Hintergrund nicht kenne und der mich auch nichts angeht, halte ich die Sache aber doch für zumindest komisch. Wäre eine so ernste Erkrankung gegenständlich, würde man dem Kind so oder so Hilfe zukommen lassen und danach überlegen wie man mit den Kosten umzugehen hat.
Zudem sollte nicht eine Krankenversicherung hin oder her der ausschlaggebende Grund sein einen solchen Schritt zu gehen.
Jup, ich weiss, ich bin nun der Böse der das nicht versteht, vielleicht auch richtig so, auf alle Fälle aber bin ich der, der verstanden hat das Du nicht der Erste sein würdest der hier etwas auf sich nimmt was er am Ende bitter bereuen könnte.
Die Operation ist an den Füssen notwendig das Kind kann sonst nur sehr schlecht laufen!
Sicher nicht gut und sollte auch behoben werden, allerdings ist, so denke ich, hier nicht höchste Eile geboten, zumal auch keine Krankenkasse hergehen wird und das ganze kommentarlos hinnehmen und bezahlen würde.
Klär doch einfach erst Deine familiären Angelegenheiten, das geht ja relativ schnell, und wende Dich dann dem Problem ganz offiziell zu ohne einen bedenkliche Spagat zu wagen.
Lebensgefahr besteht natürlich nicht sonst hätte ich hier keine Frage gestellt sondern die kleine direkt ins Krankenhaus gebracht egal was es kostet ;)
bis mein Trennungsjahr rum ist und ich geschieden bin dauert allerdings noch ca. 9 Monate unter Umständen wenn die ex nicht mitspielt auch noch länger.
Wenn mir jemand ne Krankenversicherung nennt die auch bereits bekannte Krankheiten übernimmt hätte ihr mir natürlich auch geholfen ich habe trotz langem suchen keine gefunden.
Ansonsten bleibt mir noch die Möglichkeit arbeit für meine Freundin zu finden. Dann wäre sie und das Kind dadrüber versichert. Nur wer passt dann auf das Kind auf ich selbst muss ja auch arbeiten.
Alles nicht so einfach bin über jeden Tipp der mir weiterhilft dankbar ;)
Mir wurde die Frage gerade in einem anderem Forum eindeutig beantwortet.
Zitat : "Wer nicht verheiratet ist, kann ein Kind nur allein annehmen. Ein Ehepaar (verschiedengeschlechtlich) kann ein Kind nur gemeinschaftlich annehmen, § 1741 Abs. 2 S. 1 und 2."
also eindeutiges : NEIN es geht NICHT da meine bald Ex-Frau ja nicht das halbe Sorgerecht bekommen soll sondern meine Freundin es behalten soll.
Ich Danke euch allen für die Bemühungen mir zu helfen!
und bin dennoch weiterhin für alle Tipps für meine Situation die noch kommen dankbar auch wenn die eigentliche Frage klar beantwortet ist.
@ MisterKaluga
Ich glaube von hier wid man dir nicht die rechtlichen Seite zeigen können.
Aber schau hier mal nach
www.bundesjustizamt.de/auslandsadoption
Jugendamt oder Adoptionsstellen
Könnte das dein Anwalt wissen, wenn deine Scheidung noch läuft?
um den Anwalt werde ich so oder so nicht drum rum kommen , ich will mich aber hier schon mal vorab informieren was möglich ist.
Ich glaube nicht, dass das möglich ist. Zunächst müßte derleibliche Vater des Kindes sein Einverständni geben. Dnn müßtest Du die neue Freundin heiraten, erst dann kann eine Adoption nach eingehender Prüfung erfolgen.
Der leibliche Vater gibt sein einverständniss, heiraten kann ich erst wenn ich geschieden bin ;)
Meine Freundin ist eben auch nicht Krankenversichert das ist ja das Problem sonst wäre das Kind ja automatisch mitversichert .
Wir könnten zwar (z.B. über den ADAC) eine Versicherung für beide abschliessen aber die vorher bekannte Krankheit der Tochter wäre nicht mitversichert.
meine Freundin spricht noch kein 100%iges deutsch aber es reicht aus um sich ausreichend verständigen zu können