Kann ich bei Unstimmigkeiten einen Mietvertrag ablehnen und muss ich hier mit Konsequenzen rechnen?

11 Antworten

Nur mit Unterschrift beider Parteien ist ein schriftlicher Mietvertrag gültig.

Wenn Ihr also das Angebot ablehnt muss sich der Vermieter einen neuen Interessenten suchen. Ich finde gut, dass Ihr absagen wollt.

Du musst das Angebot (Mietvertrag) nicht annehmen!

Sende diesen ohne Unterschrift zurück und sage ab!

Da passiert gar nichts!

Na solange ihr mündlichen nicht eindeutig JA wir nehmen an, gesagt habt, seid ihr auf nichts eingegangen gem. §§ 145, 146 BGB. 

Wobei letzteres eh schwer zu beweisen ist, oder hat er euch mit eurer Einverständniserklärung Sprach aufgezeichnet gem. §201 StGB. Falls dem nicht der Fall ist, ist es vor Gericht eh nicht gültig ^^

Einfach nicht unterschreiben und schriftlich den Mietvertrag, so wie er da steht ablehnen und eine Änderung in der Email oder in der Post vornehmen. Der Vermieter muss dem Antrag entweder zustimmen oder ablehnen. 

Lasst euch auf gar keinen Fall auf Sprüche wie "tragen wir später ein..." - 

Das wurde uns vor 12 Jahren auch gesagt, jetzt müssen wir jedes mal vor Gericht. Vermieter - vor allem große Verwalter - sind richtige ***** 

... aber wir Vermieter sagen doch auf eine banale Anfrage hin nicht zu.

Solange ihr nicht eine verbindliche Zusage unterschrieben habt, könnt ihr euch jederzeit umentscheiden. Selbst wenn ihr mündlich zugesagt hättet, habt ihr nicht mit Konsequenzen zu rechnen - außer einem angepissten Vermieter. Aber das kann euch wurscht sein.

Ein Mietvertrag wird mit Unterschrift abgeschlossen. Ohne Unterschrift kein Vertrag. Der Wohnungsbesitzer kann Dir gar nichts.

...wo steht das?

@ Lucas ... "Ein Mietvertrag wird mit Unterschrift abgeschlossen."

Ja, das interessiert außer User Schleudermaxe auch mich....wo ist das denn nachzulesen?