Kann ich bei Eckbank-Lieferverzögerung vom Kaufvertrag zurücktreten?
Hallo zusammen,
Ich schildere sofort mein Anliegen.
Da ich nicht die komplette Eckbank Gruppe haben wollte, bestellte ich im Möbelhaus nur die Eckbank (ohne Tisch und Stühle) am 23.02.19 in der 8 KW (an einem Samstag).
Es wäre wohl eine Sonderbestellung, daher sollte die Ware vom Hersteller in der 15 KW geliefert werden.
Als die Ware in der 17 KW immer noch nicht da war, wurde der Hersteller vom Möbelhaus angemahnt und nun in der 19 KW ist die Ware angeliefert und zum abholen bereit.
Zwischenzeitlich war ich in der 18KW dort und wollte die Bestellung stornieren, da es mir viel zu lange gedauert hat und die Küche neu eingerichtet wurde somit auch die Eckbank farblich nicht reinpasst.
Laut Verkäuferin handelt es sich um eine Sonderbestellung, da sie die Eckbank gruppe Vorort verkaufen und ich nur die Eckbank haben wollte soll dies als Sonderbestellung gelten worauf Sie sich mit dem Hersteller in Verbindung setzen wollte um Kulanz halber nachzufragen doch dann kam die Ware bereits nach einigen Tagen.
Die Ware ist Abholbereit und nun die Frage aller Fragen, kann ich vom Kaufvertrag zurück treten gibt es eine Möglichkeit ?
Vielen dank im voraus.
8 Antworten
Ein Rücktrittsrecht kann sich hier allenfalls aus § 323 Abs. 1 BGB ergeben. Ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen, hängt maßgeblich davon ab, was der Inhalt der Mahnung war. § 323 Abs. 1 BGB setzt nämlich voraus, dass eine angemessene Frist für die Leistung gesetzt wird. Dies muss zwar nicht ausdrücklich geschehen, jedoch muss zum Ausdruck kommen, dass die Leistung innerhalb eines bestimmbaren Zeitraums erbracht werden soll. Dieser Zeitraum muss angemessen sein.
Um deinen Fall abschließend beurteilen zu können, fehlen dementsprechend einige Fakten. Der ganze Fall hängt davon ab, wie viel Zeit genau zwischen der Mahnung und der Lieferung vergangen ist und welche Frist - wenn überhaupt - in der Mahnung gesetzt wurde.
Dann ist die Sache ja relativ einfach: wenn die Frist länger 10 Tage war, wird das mit dem Rücktritt wohl nichts. Ansonsten besteht eine Chance, vorausgesetzt die Frist war angemessen.
Zudem ist die ware in der 8KW bestellt und erst in der 19KW eingetroffen sprich etwas mehr als 10 wochen angeliefert, also ich hätte gedacht und mir erhofft dies sei möglich, da soviel Zeit vergangen ist🤔
Wahrscheinlich nein. Denn im Kaufvertrag wird stehen, vorraussichtlich lieferbar ab.
Das Problem ist nicht der Lieferverzug, sondern dass die Eckbank nicht zur neuen Küche passt.
Dafür kann der Verkäufer nix.
Unabhängig davon, wann sie geliefert wird.
"Voraussichtlich" lieferbar ist kein fixer Liefertermin.
Dürfte eher unwahrscheinlich sein, das du vom Kaufvertrag zurücktreten kannst. Vor allem dann, wenn im Kaufvertrag vorraussichtlich lieferbar ab steht.
Würde da nochmal genauer nachschauen, was in der Klausel steht. Das Argument, das sie Eckbank nun nicht mehr farblich passend ist, wird auch nicht gelten.
Gruß
und die Küche neu eingerichtet wurde somit auch die Eckbank farblich nicht reinpasst
Drollig. Du denkst dir - nachdem du ein Möbelstück bereits gekauft hast - eine andere Gestaltung für deine Küche aus und willst deswegen vom Kauf zurücktreten?
Viel Glück^^
Die Frist ist mir nicht bekannt, allerdings ist die Ware knapp 10 Tage nach der Mahnung eingetroffen