Kann ich bei der Erbschaft betrogen werden?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Soviel ich weiß, hat deine Stiefmutter insoweit Recht, dass ohne Testament französisches Erbrecht gilt.

Ich meine gelesen zu haben, dass das französische Erbrecht der Ehefrau mit gemeinsamen Kinder ein Wahlrecht einräumt,

in deinem Fall gilt aber, dass die Kinder nicht vom überlebenden Ehegatten stammen, dann steht der Witwe wohl nur 1/4 des Nachlasses zu.

Du musst dir schon selbst einen Überblick über die Finanzen des Vaters verschaffen, in dem du alle Unterlagen sichtest.

Warum hat denn die Stiefmutter bereits einen Anwalt? Sehr suspekt.

Zumindest solltest du dich mal informieren, inwieweit die französischen Banken einen Erbschein verlangen. Google mal selbst französisches Erbrecht.

Also kann ich, wenn ich mich dann mit meiner Stiefmutter und ihrem Anwalt treffe alle Unterlagen einfordern und dann selbst mit meinem Anwalt rein theoretisch durchgehen?
Ich hatte auf Anweisung meiner Mutter und Schwester einen Anwalt konsultiert, jedoch wieder zurückgezogen, weil wir uns so einigen wollten. Jedoch bekommt man von jeder Seite gesagt, dass ich das über einen Anwalt regeln lassen sollte. Ich dachte im Endeffekt, dass es günstiger wäre, wenn man nur einen Anwalt bezahlt sozusagen.. War wohl ein Griff ins Klo

@JinoriCloud

Da ihr alle Erben seid, benötigt eigentlich bei einer einvernehmlichen Regelung niemand einen Anwalt. Interessanter für die Stiefmutter wäre vermutlich ein französischer Steuerberater, da sich das Steuerrecht erheblich vom deutschen unterscheidet.

Ich kann dir hier keine Empfehlung aussprechen, ein Anwalt kostet Geld, seine Kosten sind in dem Fall mW nicht von einer RS Versicherung abgedeckt.

Wenn Papa das Geld unterm Kopfkissen hatte, wird dies auch dein Anwalt nicht finden und du wirst es nie erfahren.

Wenn es mein Problem wäre, würde ich vermutlich gemeinsam ( Mutter, du, Schwester) einen französischen Anwalt, der die deutsche Sprache beherrscht, beauftragen. Aber nur, weil ich mich mit dem französischen Recht nicht auskenne.

Ansonsten bringt dir meiner Meinung nach im Erbrecht ein eigener Anwalt nur etwas, wenn du selbst bereits weißt, dass du betrogen werden sollst und dich gegenüber den Miterben nicht durchsetzen kannst.

@kabbes69
Interessanter für die Stiefmutter wäre vermutlich ein französischer Steuerberater

Ratsam wäre eher der örtliche Notar, denn der kann als Testamentsverwalter eingesetzt werden und gleich für alle die notwendigen Steuererklärungen erstellen. Das machen in F üblicherweise die Notare.

Der Anwalt lügt dich nicht an.

Was steht im Testament? Gibt es eine?

Mietwohnung ist ja kein Eigentum.

Es gibt leider kein Testament

@JinoriCloud

Dann gehe mit der Stiefmutter zum Anwalt und höre ob es überhaupt etwas zu erben gibt.

Natürlich kann sie dich betrügen, wenn da z.b. noch 50.000€ in bar sind.

Das kann aber auch dein Anwalt nicht verhindern.

Ein gemeinsamer Anwalt ist euch beiden verpflichtet.

Ein eigener Anwalt kostet auch richtiges Geld.