Kann ich auf Kreativmärten verkaufen ohne Gewerbeanmeldung?

3 Antworten

So wie das nur ein Hobby ist und nichts großartiges an Geld dabei rum kommt (siehe Hobby, denn viele Gewerbe werden aufgrund von Hobby-Unterstellung eingestellt und abgemeldet) so wird das gehen.

Was du sonst machen könntest, dich erkundigen wo du ausstellen möchtest, denn auf bestimmten Märkten musst du Genehmigung, Gewerbeschein vorweisen. Stellst du hier und da in Kindergärten aus oder wo auch immer, die hierbei kein Augenmerk auf die Aussteller werfen.

So ist alles paletti, nebenbei sollte man seine Kosten und seinen Gewinn im Auge behalten.

Denn bei bestimmten Künstlern fallen auch noch andere Dinge an, Gebühren bzw. Abgaben an die Künstlersozietätskasse, Krankenkassenbeiträge, Kunstverein Abgaben / Mitgliedschaft (dass du freischaffender Künstler bist, manche Künstler achten auf einander und hier und da wird auch geneidet und der andere zu Abgaben von Außenstehenden angeschwärzt; ob es sich rechnet oder nicht das muss man dann beweisen / belegen und für dieses sorgt man selbst für sich vor; denn ein Hobby was nichts einbringt bzw. die Kosten nicht deckt auf diesem Bereich geht ins Geld und wäre dann wieder Hobby mit Minusgeschäft)

Könnte mein partner ein Kleingewerbe anmelden und ich vekaufe?

@turmkieker

Klar könnte dein Partner auch ein Kleingewerbe anmelden, möglich ist alles daraus resultieren dann auch wiederum andere Pflichten.

So wie das nur ein Hobby ist und nichts großartiges an Geld dabei rum kommt .... so wird das gehen.

Das Gewerberecht kennt keine Freibeträge ! Deshalb fragt das Gewerbeamt auch nie nach Umsatz, Gewinn oder Verlust. Auch wenn man nur einen klein Gewinn erzielen will, ist das Gewerbe.

@Geochelone

Gewerbesteuergesetz ist was bitte genau, ein Steuergesetz, was ist mit unseren Steuergesetzen ganz genau los für alle Spaten.

Schenkung.

Nicht mehr, nicht weniger.

Gewerbesteuer im Übrigen verstößt gegen das EUGH liegt seit de 90igern beim EUGH auf Prüfung und Klärung vor, und wie gesagt wenn alles auf Schenkung beruht in der BRD, dann ist das jedem selbst überlassen.

Für einmalige Gelegenheiten für einen Kreativmarkt in Kindergärten oder Schule, gemeinnützigen Vereinen braucht man

dieses nicht. Immer dann wenn man sich nicht anlegen will mit irgendwelchen Ämtern, wobei es seit Urzeiten keine Ämter mehr gibt.

Damit ein Gesetz überhaupt in Kraft tritt, muss was ganz genau vorliegen? Hm, tja. wenn du dich mit Gesetzen auskennst als auch lesen kannst, Gesetzestexte und das irgendwann gelernt haben solltest, dann weiß man ganz genau dieses.

Dann kann man überlegen diesen Beruf nach bestem Gewissen auszuüben, wenn etwas illegal ist so kann dieses wohl legal gemacht werden durch wen oder was auch immer illegaler Weise.

Es bleibt jedoch illegal.


Nein ! Wer auf  Märkten Waren anbietet, der braucht  eine Reisegewerbekarte (§ 55 GewO). Eine Gewerbeanmeldung (§ 14 GewO) hilft nicht, weil der Betriebssitz ja nicht stimmt. Und Gewerbe ist es, wenn du die Waren für mehr, als zum Selbstkostenpreis anbietest.

Das Gewerberecht kennt weder Umsatz- noch Gewinnfreibeträge !

solange du kontrolleuren des gewerbeaufsichtsamtes nicht auffällst, weil du oft und viel selbstgemachtes zum zweck des geldverdienen verkaufst, kannst du eine zeitlang glück haben. und auch das finanzamt freut sich, wenn es gewerbe-, umsatz- und einkommenssteuer nachfordern darf.