Kann ich auf eigener hompage selbstgemachte sachen verkaufen?

4 Antworten



Handelt es sich bei dem Nebenerwerb um eine selbstständige Tätigkeit (z. B. Gutachtertätigkeit eines hauptberuflichen Beamten) oder um eine gewerbliche Tätigkeit (z. B. Verkauf von selbst gebauten Puppenhäusern eines hauptberuflichen Tischlergesellen) gibt es einige Punkte zu beachten. 

Selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit

Zunächst ist zu prüfen, ob es sich um eine selbstständige oder gewerbliche Tätigkeit handelt. Allerdings wird bei einem Nebenerwerb vermutlich keine Gewerbesteuer anfallen, da es einen persönlichen Freibetrag von 24.500 Euro (auf den Gewinn) gibt. Dann besteht die Möglichkeit zur Kleinunternehmerschaft im Rahmen des Umsatzsteuergesetzes zu optieren. Dies ist bei einem Umsatz bis zu 17.500 Euro möglich. Dadurch muss für den Nebenerwerb keine Umsatzsteuer abgeführt werden. Bestehen die hauptberuflichen Einkünfte aus Lohneinkünften werden Einkünfte aus dem Nebenerwerb bis zu 410 Euro im Jahr nicht versteuert. Allerdings ist zu beachten, dass permanente Verluste aus einer Nebentätigkeit, die zu ständigen Steuererstattungen führen, nicht berücksichtigt werden. Das Finanzamt wird hier irgendwann Liebhaberei feststellen und alle Verluste wieder aus den Steuerberechnungen entfernen. 


http://www.steuerberaten.de/tag/nebenerwerb/ 
PatrickLassan  10.08.2016, 10:25

Dann besteht die Möglichkeit zur Kleinunternehmerschaft im Rahmen des Umsatzsteuergesetzes zu optieren

Es ist genau anders herum: Kleinunternehmer ist man kraft Gesetz, man kann zur Regelbesteuerung optieren (§ 19 Umsatzsteuergesetz).

https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html

Ganz einfach: Du gehst zum Gewerbeamt und meldest ein Gewerbe an. Dann bekommst du Post vom Finanzamt mit der Aufforderung einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen und abzusenden. Dann geht alles seinen Gang.

Ich kann dir nur empfehlen das vorher durchzurechnen und ggf. einen Steuerberater hinzuzuziehen, denn allein das ausfüllen des Fragebogens zu steuerlichen Erfassung ist für Laien kompliziert. 

Du meinst sicher du könntest etwas Geld nebenher verdienen ohne das anzumelden. Das geht in Deutschland leider nicht. Entweder du meldest das sauber an und lebst dann mit allen steuerlichen Konsequenzen oder du machst es unter der Hand, also schwarz. 


ist das erlaaubt

Natürlich.


wie sieht das mit steuern aus und was muss ich beachten??

Welche Steuer? Einkommensteuer? Gewerbesteuer? Umsatzsteuer?

Du hast Gewinnerzielungsabsicht und möchtest längerfristig dieser Tätigkeit nachgehen, ergo handelst du gewerblich. Deine Webseite braucht ein Impressum, eine Datenschutzerklärung, eine Widerrufsbelehrung, etc.


Ob Du es kannst, weiß ich nicht. Dürfen tust Du es.

Steuerfrei ist das 2016 bis zu einem Gewinn von €  8.472,00 im J.

Ein Gewerbe mußt Du anmelden ab einem Gewinn von € 24.000,00.

PatrickLassan  10.08.2016, 10:23

Steuerfrei ist das 2016 bis zu einem Gewinn von €  8.472,00 im J.

Was du anscheinend meinst, ist der Grundfreibetrag von derzeit 8652 €, der sich allerdings auf das zu versteuernde Einkommen bezieht und nicht auf den Gewinn. Das ist ein nicht gerader kleiner Unterschied.

Ein Gewerbe mußt Du anmelden ab einem Gewinn von € 24.000,00.

Falsch. Ein Gewerbe ist anzumelden, wenn man eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, mit dem Gewinn hat das überhaupt nichts zu tun.

Du verwechselst das anscheinend mit dem Freibetrag bei der Gewerbesteuer nach § 11 Gewerbesteuergesetz.

https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/__11.html

ChuckNorris37  10.08.2016, 11:24

Wenn man keine Ahnung hat sollte man das kommentieren sein lassen.

Ein Gewerbe ist dann anzumelden wenn die GewinnerziehlungsABSICHT besteht. Dafür muss man nicht einen Euro Gewinn gemacht haben. 

Sakuto  10.08.2016, 11:27
@ChuckNorris37

Ja dann laßt das Kommentieren hier doch. Ich mache das nur wegen die Punkte hier