Kann ich auch andere Sachen verkaufen mit meinem Kleingewerbe?

2 Antworten

Was hast du denn tatsächlich angemeldet ? "An- und Verkauf verschiedener Waren im Onlinebereich" hätte dir eigentlich kein Gewerbeamt bescheinigen dürfen, weil das viel zu unbestimmt ist.

Wenn du die Warengruppe (z.B. Textilien) in deiner Gewerbeanzeige angegeben hast, ist es OK, sonst mach eine Ummeldung (Erweiterung).

Wie Geochelone schrieb: Der Zweck des Gewerbes kann durch Ummelden erweitert werden.

DEm Fainanhzamt ist ziemlich egal, was in einem Gewerbe gemacht wird, Hauptsache, die Gewinnermittlung ist korrekt.

Da ich ja keine Ware einkaufe, entfallen hier auch die Anschaffungskosten die ich normal mit angebe. Wenn ich hier nichts eintrage, ist das denn richtig so?

Es bleiben ja die Anschaffungskosten von den Online-Waren, mit denen vermutlich weiter gehandelt wird. Und auch für selbst hergestellte Artikel wird mal was gekauft, bzw. es fallen Fahrtkosten für Einkauf und Verkauf bzw. Transport zur Post an.