Kann ich auch 2 Umsatzsteuererklärungen beim Kleingewerbe erstellen oder darf es nur eine sein?
6.000,-- betrifft die Sparte: Verkauf von Kosmetica 5.000,-- betrifft die Sparte: Fingernägel Werbungskosten im 1. Fall meist Fahrkosten zu Kunden, ca 30 Kunden Werbungskosten im Fall 2 meist Neuanschaffung Arbeitszimmer (50 Kunden) Müssen im Kassenbuch jetzt diese einzelnen 80 Kunden mit Umsätze aufgeführt werden, oder genügt eine Sammelaufstellung. Für diese 3 Monate seitdem ich den Gewerbeschein habe habe ich schon 150 Einzelpositionen mit Steuer in der Excel Tabelle gelistet. Einfacher und übersichtlicher wäre eine Aufstellung getrennt voneinander. Oder möchte das Finanzamt eine einzige Aufstellung mit Kassenbuch (nach Datum sortiert ist das aber kunterbund gelistet.
3 Antworten
Als Kleinunternehmer musst Du a) weder Umsatzsteuern abführen oder vereinnahmen b) noch eine Buchführung erstellen c) noch eine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben (wegen a)
Du kannst das also machen wie Du willst. Für die Steuer reicht am Ende des Jahres eine einfache EÜR. Dein Excel will das Finanzamt auch nicht sehen.
Du musst zwei Fälle unterscheiden. Das eine ist die Gewinnermittlung. Die wird für jeden Betrieb getrennt erstellt. Da Du 2 Betriebe hast, erwartet das Finanzamt 2 Gewinnermittlungen von Dir. Das andere ist die Umsatzsteuer. Dein umsatzsteuerliches Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder sonstige selbständige Tätigkeit. Die Umsatzsteuervoranmeldungen und die Umsatzsteuer- Jahreserklärung sind also einheitlich für das gesamte Unternehmen zu erstellen. Dabei ist die Frage, ob Du als Kleinunternehmer überhaupt Umsatzsteuer abführen musst. Das ist nämlich nicht nötig, wenn Du nicht auf die Kleinunternehmerregelung verzichtetest hast.
Du kannst und solltest die Unterlagen nach den beiden Sparten separieren und sortieren, aber eine Umsatzsteuererklaerung kannst du insgesamt wohl nur eine machen.