Kann ich auch 2 Umsatzsteuererklärungen beim Kleingewerbe erstellen oder darf es nur eine sein?

3 Antworten

Als Kleinunternehmer musst Du a) weder Umsatzsteuern abführen oder vereinnahmen b) noch eine Buchführung erstellen c) noch eine monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben (wegen a)

Du kannst das also machen wie Du willst. Für die Steuer reicht am Ende des Jahres eine einfache EÜR. Dein Excel will das Finanzamt auch nicht sehen.

Du musst zwei Fälle unterscheiden. Das eine ist die Gewinnermittlung. Die wird für jeden Betrieb getrennt erstellt. Da Du 2 Betriebe hast, erwartet das Finanzamt 2 Gewinnermittlungen von Dir. Das andere ist die Umsatzsteuer. Dein umsatzsteuerliches Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder sonstige selbständige Tätigkeit. Die Umsatzsteuervoranmeldungen und die Umsatzsteuer- Jahreserklärung sind also einheitlich für das gesamte Unternehmen zu erstellen. Dabei ist die Frage, ob Du als Kleinunternehmer überhaupt Umsatzsteuer abführen musst. Das ist nämlich nicht nötig, wenn Du nicht auf die Kleinunternehmerregelung verzichtetest hast.

Du kannst und solltest die Unterlagen nach den beiden Sparten separieren und sortieren, aber eine Umsatzsteuererklaerung kannst du insgesamt wohl nur eine machen.