Kann ich als Vorerbe Nießbrauch gegenüber meinem nicht-erbberechtigten Partner gewähren

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8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Im Prinzip ja sofern du befreiter Vorerbe nach BGB §§§??? bist. So kannst du z.B. auch Eigentum veräußern, sofern du das Recht und den Erlös für den Vorerben sicherst.

sorry, es muss natürlich der Nachherbe sein.

Geh mal besser zum Notar und bezahle ihn, damit er das fuer dich macht. Er kann dir nicht nur rechtsverbindlich Auskunft erteilen, er kann auch direkt alle Schriftstuecke aufsetzen und beglaubigen. Ich hoffe, dass hier niemand so dumm ist wirklich rechtsverbindliche Auskuenfte zu geben, denn das ist ein ziemlich heisses Eisen.

Hallo, du kannst lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch Abt. II eintragen lassen für dich und deinen Lebenspartner, muß vom Notar beglaubigt werden. Nießbrauch ist eher für Gartengrundstücke und Nutzung der Früchte - mal platt ausgesprochen. Würd mich beim Notar dazu beraten lassen.

Nißbrauch finde ich toll, ich wollte schon sagen gib den Nißbrauch-Opfern ein Taschentuch. Spaß beiseite, wenn Du Vorerbin bist, legst Du Notariell fest, dass Dein Mann Wohnrecht auf Lebzeiten hat. dann dürfte nichts passieren. Machst Dir aber schon früh Gedanken.

Sie können das Haus als befreite Vorerbin mit Grundpfandrechten belasten, aus denen die Darlehensmittel in die Wertverbesserung bzw. den Werterhalt des Erbes fließen. Das Erbe durch eine Belastung, wie z.B. ein Nießbrauchrecht schmälern, dürfen Sie nicht. Es ist nicht klug, wenn Großeltern den unmündgien Enkeln mehr vertrauen schenken als den eigenen Kindern, soweit dazu keine Veranlassung besteht.

Lassen sie sich ein lebenslanges Wohnrecht, löschbar bei Todesnachweis des Letztbvversterbenden einräumen. DAmit ist allen geholfen. Ein Nießbrauchrecht wäre unangemessen, weil dann Sie beide das Objekt auch vermieten könnten und so am Erben vorbei daraus auf unabsehbare Zeit Erträge erzielen lönnten.