Kann ich als Privatperson einer zu gründenden GmbH das Stammkapital als Darlehen gewähren und mir später wieder zurückzahlen lassen?

5 Antworten

Das Stammkapital ist Eigentum der Gesellschaft und nicht der Gesellschafter. Dafür gibt es die Gesellschafterrechte.

Du kannst aber auch eine UG gründen und dann ein Darlehen einreichen. Aber wenn eine Krise entsteht, dann wird es auch für dieses Darlehen kritisch.

Insgesamt solltest Du Dich über die Folgen und Möglichkeiten bei einem Steuerberater beraten lassen. Das wird auch in Zukunft für Dich wichtig, da auch eine GmbH in der Führung nicht risikolos ist und auch weitere Haftungen entstehen können.

Ich erläutere nochmals genauer:

Um mich gegen Anfechtungen aus Gründen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb abzusichern, möchte ich eine 'richtige' GmbH gründen (keine UG), deren einziger und geschäftsführender Gesellschafter ich bin. Die Gründung sollte so bald wie möglich erfolgen, obwohl die GmbH noch keinen Umsatz macht. Andererseits will ich auf das Kapital als Privatperson nicht verzichten.

Wenn ich es als Stammkapital auf ein Konto einzahle und die GmbH es mir als Geschäftsführergehalt im Laufe eines oder zweier Jahre wieder auszahlt (!), dann habe ich doppelt Steuern drauf bezahlt. Das ist auch nicht wünschenswert.

Um das zu vermeiden, erwäge ich, zur Gründung der GmbH der neuen Firma das Stammkapital als Darlehen zu gewähren.

Ob das geht?

Danke für Eure hilfreichen Antworten! Gruß, Bleibling

Wirst Du Gesellschafter der zu gründenden GmbH?

Dann musst Du Deinen Anteil am Stammkapital der GmbH ohne Einschränkung zur Verfügung stellen.

Du kannst der GmbH darüber hinaus ein Darlehen zur Verfügung stellen, aber das Stammkapital darf von den Gesellschaftern nicht wieder zurück gefordert werden.

Ja, das geht. Würde mich nur absichern, damit mein Geld nicht weg ist.

Sicher. Wenn du das als Privatdarlehen ausrichtest und dich ausreichend absicherst, sehe ich da keine Hindernisse.