Kann ich als LKW-Fahrer meine Führerschein Erneuerung und die dafür notwendigen kostenpflichtigen ärztlichen Untersuchungen von der Steuer absetzen?

2 Antworten

Du solltest die Kosten auf jeden Fall bei Deiner Steuererklärung mit angeben. Ablehnen kann das Finanzamt noch immer. Gibst Du die nämlich nicht an, werden die automatisch auch nicht berücksichtigt.

Zahlt bei uns der Arbeitgeber. Setze ich aber trotzdem ab. Klappt jedes Jahr.