Kann ich als Kind meinen Geburtsnamen wieder bekommen?
Folgende Geschichte dazu:
Ich wurde im März 1998 geboren. Dabei habe ich als Geburtsnamen den Mädchennamen meiner Mutter erhalten. Der steht also auch in meiner Geburtsurkunde! Im September 1998 hatte meine Mutter dann schließlich meinen Stiefvater geheiratet (den leiblichen hatte meine Mutter nie geheiratet). Ich und meine Mutter tragen seitdem den Nachnamen meines Stiefvaters. Vor 5 Jahren kam es dann zur Scheidung. Ich bin inzwischen 19 und für mich steht fest: Ich kann mich meinem Geburtsnamen und gleichzeitig auch den Nachnamen des mir einzig bekannten teil meiner Familie mehr identifizieren als mit dem meines Stiefvaters. Und auch aufgrund der für mich als Kind ebenfalls belastenden damaligen Ereignisse die schließlich zur Scheidung geführt haben, würde ich gerne endgültig einen Strich drunter machen können. Das selbe gillt auch für meine Mutter. Doch aus finanziellen Gründen konnten wir uns beide eine Zurückbenennung nicht leisten. Nicht wegen des Antrags, sondern vielmehr deshalb, weil ja etliche Dokumente beispielsweise auch neu besorgt werden müssten. Da ich jedoch inzwischen eine Ausbildung mache, wäre eine Zurückbenennung zumindest fianziell denkbar.
Nun meine Fragen:
Ist für mich rechtliche Zurückbenennung in meinen Geburtsnamen wieder möglich?
Ist die Zurückbenennung sowohl auch für mich und meine Mutter auch 5 Jahre nach der Scheidung noch möglich?
Wenn das beides mit Ja beantwortet werden kann: Wie vertraut und rechtlich informiert sind Standesämter mit solchen Fällen? Sprich: Muss ich damit rechnen, um mein Recht kämpfen zu müssen? Ich und meine Mutter waren Jahre lang auf Sozialhilfe angewiesen. Wir haben entsprechend Erfahrung, wie gut die Behörden Gesetzeslagen kennen oder interpretieren können *lach*.
5 Antworten
Deine Mutter kann ihren Mädchennamen jederzeit wieder annehmen. Deine Umbenennung müsst ihr mit dem zuständigen Standesamt klären. In der Regel geht das bei Kindern nicht.
Für deine Mutter fallen Gebühren um die 30,-- euro und natürlich benötigt sie dann einen neuen Perso- also Unsummen kostet das nicht.
Hm, die anderen schreiben, Du könntest Dich nicht zurückbenennen. Ich weiß es nicht - aber da Du bei Deiner Einbenennung ja noch ein Baby warst und Dich somit nicht dafür oder dagegen entscheiden konntest, würde ich es zumindest mit dieser Argumentation versuchen. Mein Sohn war bei der Hochzeit/Einbenennung 7 Jahre und mußte einverstanden sein und das auch unterschreiben. Das konntest Du als Baby nicht.
Immerhin bist du volljährig und braucht wahrscheinlich keine Erlaubnis mehr von Mutter/Vater/Stiefvater.
Falls es wirklich nicht möglich ist, kannst Du den ungeliebten Namen "wegheiraten". Zumindest, wenn Du eine/n Partner/in mit attraktivem Namen findest.
Du wurdest wohl im Zuge der Eheschließung deiner Mutter mit deinem Stiefvater in den Familiennamen einbenannt. Das wird regelmäßig gemacht, um zu gewährleisten, dass das Kind auch den gleichen Namen wie der heiratende Elternteil haben kann, also ein einheitlicher Familienname besteht.
Das Fatale dabei ist, dass deine Mutter ihren Namen zwar wieder annehmen kann nach der Scheidung, eine Rückgängigmachung deiner Einbenennung in den Familiennamen ist hingegen grundsätzlich nicht möglich.
Hallo,
ich kann dir deine Frage leider nicht wirklich beantworten, aber soweit ich weiß gilt der Name deines Stiefvaters nach der Hochzeit als dein Geburtsname.
So wurde es mir zumindest erklärt.
Meine Kinder trugen vor der Hochzeit meinen Mädchennamen. Seitdem tragen wir alle den Namen meines Mannes. Wir mussten die Geburtsurkunden der Kinder neu beantragen und da steht unter Geburtsname der "neue" (gemeinsame) Familienname.
Alles Gute!
dein familienname und geburtsname ist der einbenannte. eine zurückbenennung in deinen ersten namen ist nicht möglich.
deine mutter kann sich zurückbenennnen, du nicht